
(...) 146 GG stellt unmissverständlich klar, dass die Einheit Deutschlands vollendet ist. Auf den darin enthaltenen Punkt, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist, kann ich nur sagen: Ja! Die Beibehaltung des Namens „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ ist historisch bedingt, aber kein Legitimitätsmanko. (...)