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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Sebastian K. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Sebastian K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Moin,

wann machen Sie sich für eine tatsächliche Wiedervereinigung (nach Art.146GG) und somit einen Friedensvertrag für Deutschland stark?

Gruß
Sebastian

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Antwort von
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Moin!

Der von Ihnen nachgefragte Art. 146 GG stellt unmissverständlich klar, dass die Einheit Deutschlands vollendet ist. Auf den darin enthaltenen Punkt, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist, kann ich nur sagen: Ja! Die Beibehaltung des Namens „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ ist historisch bedingt, aber kein Legitimitätsmanko.

Auch die Frage nach einem Friedensvertrag ist obsolet. Aufgrund der verschiedenen Interessen der Siegermächte unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg und dem beginnenden „Kalten Krieg“ ist es nie zu einem klassischen Friedensvertrag gekommen. Völkerrechtlich ist ein Friedensvertrag allerdings nicht die einzige Möglichkeit, einen Krieg zu beenden. Krieg kann auch schlicht durch eine faktische Wiederaufnahme der friedlichen Beziehungen beendet werden. Dieses ist seit Jahren mit unseren Nachbarn und unseren weltweiten Kriegsgegnern durch die vorhandenen diplomatischen Beziehungen der Fall. Zudem scheint mir ein Friedensvertrag 66 Jahre nach Ende der Kriegshandlungen nicht mehr notwendig, zumal die letzten vielleicht strittigen Punkte bei den 2+4-Verhandlungen zur deutschen Einheit ausgeräumt wurden.

Mit freundlichem Gruß

Michael Grosse-Brömer, MdB

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