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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Klaus J. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Klaus J. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

können Sie mir mal erklären auf Grund welcher Gesetzesgebung haben Politiker schon nach relativ kurzer "Arbeitszeit" einen Rentenanspruch, für den der normale Bürger jahrzehnte arbeiten muss.

Am Einkommen der Politiker kann es ja wohl nicht liegen, den die Bezahlung ist nicht die schlechteste. Also kann der Politiker für seinen "Ruhestand" ganz bequem selbst aufkommen bzw. sollte nicht wesentlich schlechter behandelt werden wie der normale Bürger.

Als normaler Bürger habe ich z.B. auch einen 12 bis mind. 14 Std. Tag.

Ich bitte um Verständniss, für diese evtl. unangenehme Frage und verbleibe mit

freundlichen Grüßen
K. Janiszewski

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Sehr geehrter Herr Janiszewski,

Ihre Frage ist nicht unangenehm, sondern berechtigt, denn die Bezüge eines Abgeordneten sollen transparent sein. Deshalb sind die Abgeordneten ja auch durch das Bundesverfassungsgericht verpflichtet worden, ihre jeweiligen Bezüge selber und öffentlich zu regeln. Das wird stets mit medialem Interesse begleitet.

Die Rechtsgrundlage, die auch die Altersversorgung umfasst, ist Artikel 48 des Grundgesetzes in Verbindung mit §20 des Abgeordnetengesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat dies schon in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1971 (2 BvR 367/69) festgestellt und im so genannten "Diäten-Urteil" vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) bestätigt.

Für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Auch gilt die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten. Andere Bezüge aus öffentlichen Kassen (z.B. Beamtenpensionen) werden angerechnet.

Dass Abgeordnete eine volle Altersentschädigung bereits nach kurzer Zeit im Parlament erhalten, ist nicht richtig. Die Höhe der Altersentschädigung entspricht 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung pro Mitgliedsjahr im Bundestag. Seit dem 1. Januar 2008 gilt ein (verringerter) Höchstbetrag von 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Diese Höhe wird allerdings erst nach 27 Mitgliedsjahren im Bundestag erreicht und wird nur von den wenigsten Abgeordneten erworben, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei Wahlperioden angehören. Dementsprechend gering sind dann deren Ansprüche.

Die Ansprüche der Bundestagsabgeordneten sollten sich meines Erachtens nach den Versorgungsleistungen von Landräten und Bürgermeistern größerer Städte richten. Deren Altersversorgung und monatliche Bezüge (selbst nach der letzten Diätenerhöhung) sind indes ungleich größer.
Weiterhin ist von der Koalition beabsichtigt, eine Kommission zur Bewertung der künftigen Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten einzusetzen.

Mit freundlichem Gruß
Michael Grosse-Brömer, MdB

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