(...) Gerade wegen des von unserer Verfassung gewollten Freiraums für die politische Willensbildung ist es jedoch sehr schwierig, einen Straftatbestand zu formulieren, der über den geltenden § 108e StGB hinaus die Abgeordnetenbestechung zuverlässig auf tatsächlich strafwürdiges Verhalten begrenzt. Bisher vorgelegte Regelungsvorschläge sind als nicht tragfähig kritisiert worden, auch weil sie dieses Problem nicht lösen konnten. (...)
(...) Bislang war das Saatgutrecht in der EU als Richtlinie, also nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltend, geregelt. Die deutschen Regelungen haben sich in der Vergangenheit bewährt. (...)
(...) Mit Hilfe der Gesetzesinitiative soll eine derartige Möglichkeit ausgeräumt werden. Durch den Datenabgleich zwischen Polizei und Verfassungsschutz wird sichergestellt, dass Sympathisanten von Radikalen oder Extremisten als solche erkannt werden und ihnen kein Waffenschein ausgestellt wird. (...)
(...) Das Privatvermögen in Deutschland ist ohne Zweifel ungleichmäßig verteilt. Jedoch sollte die Vermögensfrage keinesfalls mit der tatsächlich geleisteten Arbeit gleichgesetzt werden. Die Frage des Privatvermögens impliziert nicht zwingend die verhältnismäßige Bemessung der geleisteten Arbeit. (...)
(...) Den von Ihnen angesprochenen geplanten Regelungen zur Privatisierung des Wassers stehe ich deshalb ablehnend gegenüber. Die EU wünscht zwar weiterhin, dass jede deutsche Kommune weiterhin über ihr Wasser entscheiden kann, möchte aber Regelungen schaffen, damit das Wasser auch einem privaten Partner übertragen werden kann. (...)
(...) Wichtig ist deshalb zunächst, dass schnellstmöglich geprüft wird, ob die Unterbringung von Herrn Mollath in die Psychiatrie gerechtfertigt war und ob Herr Mollath die medizinische Unterstützung in Form einer Unterbringung benötigt. In einem so komplexen Fall hielte ich es für fahrlässig und auch nicht im Interesse Herrn Mollaths, seine Entlassung zu fordern, bevor nicht unabhängiges medizinisches Fachpersonal den medizinischen Zustand und die daraus folgende notwendige Behandlung festgestellt haben. (...)