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Michael Frieser
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Frage von Markus L. •

Frage an Michael Frieser von Markus L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Frieser,

ich entnehme den Medien, dass der Rechtsausschuss des Bundestages, dem Sie angehören, seit Monaten alle Versuche der Opposition und auch des Ihrer Fraktion angehörenden Auschussvorsitzenden Kauder blockiert, die Abgeordnetenbestechung in Deutschland strikter zu regeln. Diese Blockade wird offenbar mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition ausgeübt.

Ich frage Sie:
1) Nahmen Sie auch an dieser Blockade teil?

2) Es ist im Gespräch, die Abgeordneten-Diäten an die von Bundesrichtern anzugleichen. Richter dürfen nicht bestechlich sein. Politiker wollen zwar gleiche Bezahlung, aber weniger Pflichten?

3) Ich schäme mich für mein Land, das in diesem Bereich zusammen mit Ländern wie Syrien und Saudi-Arabien fast alleine da steht. 159 Staaten haben die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert, darunter alle Industriestaaten außer Deutschland! Schämen Sie sich nicht?

Ich kenne einige Argumente gegen eine Verschärfung der aktuellen Regelung, die aber alle u.a. auf den Seiten von Transparency International überzeugend entkräftet werden. Bitte lassen Sie daher diese Argumente gleich in Ihrer Antwort weg.

Mit freundlichen Grüßen

M Lohr

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lohr,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Von einer Blockadehaltung der Union jedoch kann keine Rede sein. Eine Ratifizierung allein erfüllt keinesfalls die Anforderungen der von Ihnen genannten UN-Konvention. Viel eher bedarf es einer adäquaten und mit dem deutschen Rechtssystem konformen gesetzlichen Umsetzung. Nach wie vor setzt sich die Union uneingeschränkt gegen Korruption und Bestechung im privatwirtschaftlichen wie im öffentlichen Bereich ein. Zu der bisher nicht erfolgten Umsetzung der UN-Konvention ist darauf hinzuweisen, dass in Deutschland der Kauf und Verkauf der Stimme eines Abgeordneten für eine Wahl oder Abstimmung bereits seit 1994 nach § 108e StGB strafbar ist.

Das UN-Übereinkommen ist im Hinblick auf das deutsche Rechtswesen problematisch, weshalb eine Ratifizierung bisher nicht stattfinden konnte. Gefordert wird eine Verschärfung des geltenden Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Das UN-Übereinkommen setzt dabei jedoch Mandatsträger mit weisungsgebundenen Beamten gleich. Es liegt auf der Hand, dass sich die Aufgaben und Tätigkeiten von Abgeordneten und weisungsgebundenen Beamten sehr deutlich voneinander unterscheiden. Die Bestimmungen hinsichtlich der Beamten- und Richterbestechung lassen sich nicht ohne Weiteres auf die Ausübung eines freien Mandates übertragen.

Gerade wegen des von unserer Verfassung gewollten Freiraums für die politische Willensbildung ist es jedoch sehr schwierig, einen Straftatbestand zu formulieren, der über den geltenden § 108e StGB hinaus die Abgeordnetenbestechung zuverlässig auf tatsächlich strafwürdiges Verhalten begrenzt. Bisher vorgelegte Regelungsvorschläge sind als nicht tragfähig kritisiert worden, auch weil sie dieses Problem nicht lösen konnten.

Eine Erhöhung der Abgeordnetendiäten würde dem Rechnung tragen, was durch das Abgeordnetengesetz vorgesehen ist und den Empfehlungen der zuständigen Kommission nachkommen. Eine solche Erhöhung wurde jedoch noch nicht beschlossen. Ich stimme Ihnen zu, dass eine solche stets geprüft und auch in Relation zu den Anforderungen und der Ausübung des Mandats begutachtet werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Frieser, MdB

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