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Michael Frieser
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Frage von Heiko T. •

Frage an Michael Frieser von Heiko T. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Frieser,

zu meinem Entsetzen las ich über die Pläne der EU nur noch amtlich zugelassenes Saatgut als Handelsware und für den Anbau zuzulassen.

Hier wird meiner Meinung nach auf fundamentale Weise in die Nahrungsmittelproduktion zugunsten von Marktteilnehmern eingegriffen und kommerzielle Interessen sowie rechtliche Ansprüche vor die traditionellen Werte der Menschen, ihrer Kultur und der Artenvielfalt gestellt.

Ich möchte in Zukunft keine gentechnisch manipulierten Einheitssorten essen, noch die alten, traditionellen und regionalen Agarprodukte missen. Auch möchte ich keine Abhängigkeit unserer Nahrungsmittelproduktion von international agierenden Großkonzernen - weder für mich noch für meine Kinder.

Ich bitte Sie mir mitzuteilen, wie Sie persönlich über diese Pläne denken und wie Sie sich im Falle einer Abstimmung darüber im Deutschen Bundestag verhalten werden.

Vielen Dank für Ihre Anwort,

mit freundlichen Grüßen,

Heiko Thierbach

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Thierbach,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Saatgut als Handelsware. Am 6. Mai dieses Jahres hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Überarbeitung des EU-Saatgutrechts vorgelegt. Vorausgegangen war ein intensiver Evaluationsprozess der bestehenden Regelungen. In den letzten Wochen haben verschiedene NGOs Behauptungen aufgestellt, wonach es durch die Novellierung des EU-Sortenrechts bei der wichtigen Erhaltungszucht alter Sorten zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen würde.

Bislang war das Saatgutrecht in der EU als Richtlinie, also nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltend, geregelt. Die deutschen Regelungen haben sich in der Vergangenheit bewährt. Künftig soll das Saatgutrecht EU-einheitlich als Verordnung geregelt und gleichzeitig vereinfacht werden. Eine einheitliche europäische Regelung ist gerade für deutsche Landwirte wünschenswert. Denn auch bei in der EU vermehrtem Saatgut müssen sich Landwirtschaft auf angemessene Qualitätsstandards verlassen können. Dies gilt im Übrigen in gleichem Maße für den privaten Verbraucher. Ein funktionierendes Saatgutrecht dient also letztlich auch dem Verbraucherschutz.

Es wurde befürchtet, dass die bislang schon geltenden, vereinfachten Vermarktungsregelungen für alte Sorten (sogenannte Erhaltungssorten) verschärft würden. Das ist nicht der Fall. Für alte Sorten, die einerseits wichtig für die Erhaltung von Genressourcen sind, andererseits aber den strengen Ansprüchen der modernen Sortenzulassung nicht entsprechen können, bleiben die vereinfachten Marktzugangsregeln erhalten. Sie werden im Gegenteil nochmals vereinfacht: so soll die Verordnung auch nicht für Vermehrungsmaterial von Erhaltungssorten gelten, wenn sie in Gendatenbanken bzw. von Netzwerken oder Organisationen zum Erhalt genetischer Ressourcen verwendet werden. Darüber hinaus sollen alte Sorten künftig ohne Prüfung auf Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit registrierbar sein.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Bundesregierung in dem Ziel, die bestehenden Regelungen zu einem europaweit einheitlich geltenden, vereinfachten Saatgutrecht weiter zu entwickeln. Dabei müssen die in Deutschland bestehenden hohen Qualitätsstandards bei der Vermarktung von modernem Saatgut genauso wie die vereinfachten Regelungen zum Erhalt alter Sorten Bestand haben. Aufgrund der Komplexität des Themas ist von einem mehrjährigen Verfahren auszugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Michel Frieser, MdB

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