(...) Gerade in Anbetracht der Komplexität des FKomplexitäterrn Mollath wäre es eine falsche Botschaft, wenn die Politik sich zu Unrecht in Belange der Justiz einmischt, sobald diese politisch oder gesellschaftlich unbequem erscheinen, oder weil es einzelnen zu Wahlkampfzwecken dienen könnte. Wenn wir das Vertrauen in unseren Rechtsstaat gewährleisten wollen, müssen wir die grundgesetzlichen Schranken und die Gewaltenteilung, die wir als Bürger unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung selbst aufgewiesen haben, auch achten und schützen. (...)
(...) Ich habe mich der Ausschussmehrheit angeschlossen, weil ich den Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages unter keinem Aspekt für zuständig halte, sofern es um ein laufendes Wiederaufnahmeverfahren eines Bundeslandes geht. Da wir auch in dieser Beziehung in einem Rechtsstaat leben, ist es nicht an d Politik diesen Vorgang zu bewerten oder zu beeinflussen. (...)
Sehr geehrter Herr Röckel,
vielen Dank für Ihre Frage von heute.
Gerne möchte ich Sie auf meine Antwort auf die Frage von Herrn Sven K. vom 27.06.2013 verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
(...) vielen Dank für Ihre Frage vom 27.06.2013 zur Entscheidung des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages, sich nicht mit der Sachlage des Falles von Gustl Mollath zu beschäftigen. (...)
Sehr geehrter Herr Ross,
(...) Bisher ist es nicht gelungen, die Vorschriften der Abgeordnetenbestechung über § 108e StGB hinaus so zu konzipieren, dass sie einerseits in strafrechtlich hinreichend bestimmter Weise (Art. 103 Abs. (...)