Portrait von Michael Frieser
Michael Frieser
CSU
95 %
21 / 22 Fragen beantwortet
Frage von Christian P. •

Werden Sie in der folgenden Legislaturperiode im Bundestag einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht zur Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD unterstützen?

Portrait von Michael Frieser
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich verweise gerne auf meine Antworten auf dieser Plattform, in denen ich ausführlich Stellung genommen habe zu meiner Haltung zu einem AfD-Verbotsantrag. Die AfD ist in der Tat eine Gefahr für unsere Demokratie. Viele ihrer Vertreter sind rechtsextrem, ihr Gebaren im Parlament abstoßend, sie verachten die Demokratie und das konservativ-bürgerliche Lager hier im Besonderen. Nicht etwa die Parteien links der Mitte, sondern die Union ist der erklärte Gegner der AfD, das Ende der Union erklärtes Ziel dieser Partei.

Ich kann Ihnen versichern, dass sich meine Fraktion und ich mich persönlich sehr umfassend mit den Bestrebungen für ein AfD-Verbotsverfahren auseinandergesetzt haben. Wir haben dabei die Rechtslage, den politischen Kontext und selbstverständlich auf die Argumente der Befürworter eines Verbotsverfahrens ausführlich diskutiert und abgewogen. Ich und meine Fraktion sind aber zu dem Schluss gekommen, dass der Versuch eines Verbots aktuell juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv ist. 

Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind mit Blick auf die AfD – zumindest derzeit – aller Voraussicht nach nicht erfüllt. Eine Einstufung als „Verdachtsfall“ ist aber nicht gleichzusetzen mit den – erheblich höheren – Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an das Verbot einer politischen Partei stellt. Wir gehen vielmehr davon aus, dass bei der AfD die Voraussetzungen eines Parteiverbots nicht erfüllt sind und die Verfassungsschutzämter nicht über hinreichendes Beweismaterial für ein Verbotsverfahren verfügen.

Selbst für den unwahrscheinlichen Fall eines erfolgreichen Verbotsantrags würde sich das Verfahren über mehrere Jahre ziehen, in denen sich die AfD als vermeintlicher „Märtyrer“ inszenieren würde.

Das Bundesverfassungsgericht verlangt, vor Einleitung eines Verbotsverfahrens „strikte Staatsfreiheit“ gegenüber der betroffenen Partei herzustellen. Das bedeutet: Die Begründung eines Verbotsantrages darf nicht auf Beweismaterialien gestützt werden, deren Entstehung auf das Wirken von Verdeckten Ermittlern zurückzuführen ist. Eine entsprechende Garantie vermag allerdings nur die Bundesregierung respektive die Landesregierungen zu geben. Sie allein vermögen deshalb einen überzeugenden Beweisantrag zu erarbeiten. Vor allem aber bin ich überzeugt, dass sich die politische Zustimmung zur AfD nicht „wegverbieten“ ließe. Die AfD ist unser wichtigster Gegner in diesem Wahlkampf und wir setzen uns für einen Politikwechsel ein, um diesen Populisten die Arbeitsgrundlage zu entziehen. Die Zustimmungswerte zur AfD besorgen mich zutiefst und sie haben sich während der drei Jahre Ampel-Regierung verdoppelt. Die politischen Kräfte der Mitte müssen die AfD politisch und inhaltlich stellen. Wir wollen keine Symptombehandlung, sondern Ursachenbekämpfung: Die drängenden politischen Probleme Deutschlands müssen gelöst werden, um dem Unmut in der Bevölkerung gerecht zu werden. DAS ist die Herausforderung für die kommende Legislaturperiode.

Beste Grüße

Michael Frieser

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Michael Frieser
Michael Frieser
CSU