Einzelne Abgeordnete lassen Interessenkonflikte für sich zu. Wie wollen Sie sicher stellen, dass nicht das Fehlverhalten Einzelner das Vertrauen in die übrigen Abgeordneten erschüttert?
Laut Spiegel-Bericht bekam der CSU Politiker Gauweiler mehrere Millionen Euro Honorar von einem einzelnen Mandanten, siehe https://www.spiegel.de/politik/deutschland/csu-peter-gauweiler-kassierte-offenbar-millionen-waehrend-zeit-im-bundestag-a-1fcff63e-7e0d-4b6a-a7cc-88b9fe681ea9
Würde es gegen anwaltliches Standesrecht oder gar gegen Gesetze verstoßen, wenn ein Anwalt mit Bundestagsmandat dafür bezahlt wird, dass er als Abgeordneter (vorrangig) die Interessen seines Mandanten vertritt und soweit möglich, die Gesetzgebung im Interesse seines Mandanten beeinflusst?
Ungeachtet der Unschuldsvermutung setzt eine Wahlentscheidung Vertrauen des Wählers in den Kandidaten voraus.
Und es fällt zunehmend schwer zu vertrauen wenn Fehlverhalten nicht transparent aufgeklärt und geahndet wird, siehe z.B.
- Rezo: https://www.youtube.com/watch?v=3Ya7pEDndgE
- Positillion: https://www.der-postillon.com/2017/10/bundestagspraesident.html
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Fragen, auf die ich gerne eingehen möchte. In der Tat haben einzelne Abgeordnete ihr politisches Mandat zur persönlichen Bereicherung missbraucht, und zwar inmitten der größten Krise, die die Bundesrepublik erlebt hat. Ich bin überzeugt, dass dieses Fehlverhalten das Vertrauen in die demokratischen Institutionen tatsächlich nachhaltig beschädigt hat. Das habe ich in dieser Form auch in den Gesprächen im Rahmen der Bundestagswahl gespürt.
Es war uns wichtig, schnell und konsequent mit einer deutlichen Verschärfung bzw. Konkretisierung der Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete zu reagieren:
Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen müssen künftig betragsgenau veröffentlicht werden, und zwar bereits ab einem Betrag von 1.000 €. Beteiligungen an Gesellschaften müssen bereits ab fünf Prozent der Anteile veröffentlicht werden. Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen werden ebenso veröffentlicht wie Aktienoptionen. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder Bundestag ist gesetzlich verboten. Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter (z.B. Verein) sind nur in engem Rahmen erlaubt. Die Entgegennahme von Spenden und Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit sind ausdrücklich verboten. Bei Verstößen gegen die genannten Regeln sind die entstandenen Einnahmen an den Bundestag abzuführen und ein Ordnungsgeld bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung kann verhängt werden. Abgeordnetenbestechlichkeit und –bestechung werden künftig als Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Frieser