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Michael Frieser
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Frage von Andre B. •

Frage an Michael Frieser von Andre B. bezüglich Gesundheit

Eine Studie vom Helmholtz-Zentrums München, die auch in der Fachzeitschrift „Cell“ im Oktober 2020 veröffentlich wurde, wies nach, dass Kinder genauso wie Erwachsene Sars-CoV-2 übertragen können. Dies belegt auch eine wiederholte spätere Studie. Für Erwachsene gilt eine weitgehende Einschränkung, was Treffen mehrerer Personen sowohl mit Maske als auch im Freien betrifft, für Kinder nicht. Auch Schnelltests reagieren erst, wenn die Kinder bereits ansteckend und dabei schon in der Schule sind. Müsste man dann nicht die Schulen schließen, um Sars-CoV-2 Übertragung zu verhindern und damit den Inzidenzwert zu senken?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Betz,

Danke für Ihre Nachricht. Sie haben völlig Recht, dass Kinder und Jugendliche - spätestens seitdem die britische Mutante B.1.1.7 in Deutschland dominiert - genauso infektiös sein können wie Erwachsene. Auch wenn sie weiterhin mehrheitlich asymptomatische Krankheitsverläufe aufweisen, ändert das natürlich nichts an dem Beitrag für das allgemeine Infektionsgeschehen.

Folgerichtig gilt der Großteil der Einschränkungen zum Beispiel im Bereich der privaten Zusammenkünfte auch für Kinder und Jugendliche. In Gemeinden mit einer 7-Tage-Indzidenz von über 100 ist die private Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften in Bayern beispielsweise nur zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen.

Alle Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie müssen stets auf ihre Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Schulschließungen sind mit Blick auf die weitreichenden Folgen für die Schüler und ihre Familien besonders sorgfältig abzuwägen, zugleich gerät die Rolle der Schulen im Zuge der dritten Infektionswelle in der Tat zunehmend in den Fokus von Wissenschaft und Politik. Daher halte ich es für richtig, dass sich die Mehrheit der bayerischen Schulklassen inzwischen wieder im Distanzunterricht befindet, weil die entsprechende Inzidenzschwelle überschritten wurde. Zugleich erhalten wir mit der bestehenden Testpflicht für die Teilnahme im Klassenzimmer Perspektiven für eine Rückkehr in die Präsenz.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Frieser

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