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Michael Frieser
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Frage von Ruth W. •

Frage an Michael Frieser von Ruth W. bezüglich Energie

Kohlestrom killt das Klima und vernichtet leben. Das Kohleausstiegsgesetz schreibt das fossile Geschäftsmodell von RWE für weitere 18 Jahre fest, bis 2038 soll Braunkohle aus Garzweiler verfeuert werden und § 42 des Gesetzes attestiert dem RWE-Berbau energiewirtschaftliche Notwendigkeit und staatliche Subvention. Wie stehen Sie zur Streichung der Privilegien für Unternehmen der Kohleindustrie und Investition in Erneuerbare Energien?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Wohlfahrt,

Danke für Ihre Nachricht. Der Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz folgt den Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission"), die sich ausgiebig damit befasst hat, einen Ausgleich zu finden zwischen Klimaschutz sowie Interessen von Unternehmen und Arbeitnehmern vor Ort. Die Ergebnisse der Kommission nun vom Grundsatz her in Zweifel zu ziehen, halte ich für nicht zielführend.

Im Zusammenhang mit den Braunkohlekraftwerken wurde über den Beschluss der Kommission hinausgehend vereinbart, dass bereits ab 2026 regelmäßig überprüft wird, ob das Enddatum für den Ausstieg um drei Jahre auf 2035 vorgezogen werden kann. Entschädigungen für die Betreiber sind u.a. der Notwendigkeit geschuldet, Rechtssicherheit für die Bundesregierung zu schaffen. Im Gegenzug verzichten die Unternehmen auf betriebsbedingte Kündigungen und auf Klagen gegen den Bund. Bei der Höhe der Entschädigungen werden insbesondere auch der Zeitpunkt der Stilllegungen berücksichtigt. Stilllegungen nach 2029 werden nicht entschädigt.

Betreiber von Steinkohlekraftwerken erhalten dagegen keine Entschädigungssummen, sondern gegebenenfalls Stilllegungsprämien, deren Höhe auf Basis von Ausschreibungen ermittelt wird. Die erste Ausschreibungsrunde kann im Sinne des Kohleausstiegsgesetzes noch in diesem Jahr stattfinden. Sofern nicht ausreichend Gebote für die Ausschreibungen eingehen, sollen die Ausschreibungen ab 2024 ordnungsrechtlich abgesichert werden, ab 2027 greift ausschließlich das Ordnungsrecht; das heißt Kraftwerke können vom Markt genommen werden.

Als klassischer Kompromiss wird der Entwurf an unterschiedlichen Stellen von unterschiedlichen Seiten kritisiert. So bezweifeln Gewerkschaftsvertreter beispielsweise die Sozialverträglichkeit des konkreten Ablaufs des Steinkohleausstiegs, Klimaschützer bemängeln die 18-jährige Übergangsphase. Im Großen und Ganzen hat die Kohlekommission m.E. aber einen Ausgleich gefunden, der den Klimaschutz entschieden voranbringt und zugleich konstruktive Perspektiven aufzeigt für einen tiefgreifenden Strukturwandel, welcher die Menschen in betroffenen Regionen vor große Herausforderungen stellt. Dieser Ausgleich spiegelt sich im Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz wider. Deutschland beteiligt sich engagiert an den internationalen Bemühungen zum Schutz des Klimas und bemüht sich gleichzeitig, die gesellschaftliche Substanz zu erhalten, die z.B. in einigen ehemals industriell geprägten Regionen der USA verloren gegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Frieser

 

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