Frage an Michael Frieser von Hartmut J. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Frieser,
danke, dass Sie sich Gedanken über das Thema gemacht und auch die Berufsausübung mit einbezogen haben.
Dies darf aber nicht dazu führen, dass man das Wildtierverbot einfach mal laufen lässt. Eine angemessene Übergangsregelung wäre gut, danach Wildtierverbot komplett erlassen.
Können Sie heirzu noch einmal Stellung nehmen?
Danke und freundliche Grüße
Hartmut Jordan
Sehr geehrter Herr Jordan,
danke für Ihre Nachfrage.
Es geht nicht darum, etwas einfach laufen zu lassen. Ein komplettes Verbot, wie Sie es fordern, begegnet hohen verfassungsrechtlichen Hürden, da es für die Betreiber einen Eingriff in ihre Berufs- und Eigentumsfreiheit bedeutet. Daran ändert auch eine Übergangsregelung nichts. Sie dürfen nicht unberücksichtigt lassen, dass bestimmte Tiere bei artgerechter Haltung auch in Zirkussen ein Leben ohne „Schmerzen, Leiden und Schäden“ (Definition Tierschutzgesetz) führen können. Die Bundesregierung hat bei der letzten Novelle des Tierschutzgesetzes eine Verordnungsermächtigung mit aufgenommen, die ein Verbot bestimmter wildlebender Tiere in Zirkussen ermöglich, wenn bei einzelnen Tierarten Haltung bzw. Transport nicht ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere vollzogen werden können.
Wenn sich die Situation der Tiere, auch in den Zirkusbetrieben, weiter verbessert, gibt es keinen Grund, in verfassungsmäßig geschützte Grundrechte von Tierlehrern und Zirkusunternehmern einzugreifen. Nur wenn die Bemühungen der Branche nicht deutlicher werden, müssen entsprechende Konsequenzen in Betracht gezogen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen wir die Situation weiter beobachten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Frieser