Frage an Michael Frieser von Elke B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Frieser,
wie stehen Sie zu der Neuerung des EEG 2016 Gesetztes?
Wieso sollen der Anteil an erneuerbarer Energie dort gedeckelt werden? Die Ängste, es wird keinen Strom mehr geben oder Ausfälle, haben sich ja als unbegründet erwiesen, seit dem Atomausstieg.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Barabas
Sehr geehrte Frau Barabas,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Der CSU-Landesgruppe ist es durchaus ein wichtiges Anliegen, dass die Energieversorgung umweltverträglich bleibt. Genauso wichtig ist uns aber auch, dass die Kosten für die Verbraucher, also die Menschen und Unternehmen in unserem Land, auf dem Weg in das Zeitalter der Erneuerbaren Energien im Rahmen bleiben und die Energieversorgung sicher ist. An diesen Grundsätzen orientieren wir uns – auch bei der aktuellen Novellierung des EEG.
Der am 8. Juli 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzentwurf wird aus meiner Sicht einen Beitrag dazu leisten, diese für uns im gleichem Maße wichtigen drei Ziele zu erreichen.
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) hatten wir bereits grundlegende Weichenstellungen vorgenommen, damit die Erneuerbaren planbar und verlässlich ausgebaut und sie gleichzeitig fit für den Markt gemacht werden. Mit der jetzt anstehenden Novelle gehen wir einen weiteren entscheidenden Schritt in diese Richtung: Die Vergütung des erneuerbaren Stroms soll ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt werden. Damit stellen sich die Erneuerbaren Energien künftig dem Wettbewerb. Zugleich sichern wir mit den Ausschreibungen kosteneffizient den kontinuierlichen, kontrollierten Ausbau.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen meine Position zu diesem Thema näher bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Frieser