Frage an Michael Frieser von Stefanie S. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Frieser,
Sie fordern für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine „Selbstverpflichtung“ der Sender, mehr deutsche Titel zu spielen." (Bild vom 15.4.2014)
http://www.bild.de/politik/inland/radio/politiker-fordern-mehr-deutsche-lieder-35510902.bild.html
Sie möchten damit der deutschen Musikindustrie helfen.
Doch was ist mit den Interessen des Publikums?
Wer vertritt die Interessen der Gebührenzahler?
Die Statistik beweist, dass der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk von den Jüngeren kaum mehr genutzt wird. Beim Bayerischen Rundfunk ist der Durchschnittsseher älter als 64 Jahre. Offenbar werden nicht mehr die Inhalte produziert, welche Jüngere Menschen ansprechen.
Sind die Rundfunkräte nicht mehr in der Lage, die gesamte Bevölkerung zu repräsentieren?
Wäre es nicht an der Zeit, das Publikum zu fragen, was es hören und sehen möchte?
Die Konzepte für mehr Mitbestimmung der Gebührenzahler gibt es bereits:
- Sabine Schiffer fordert einen Publikumsrat: http://publikumsrat.de/
- "Wir sind Funk e.V." fordert, dass das Publikum einen Teil der Rundfunkgebühren an Künstler verteilen darf
http://www.wirsindfunk.de/2014/04/03/befreit-publikum-und-medienschaffende-vom-joch-der-funktionaere/
Welche Konzepte hat die Union den Gebührenzahler über die Programmgestaltung mitbestimmen zu lassen?
Sehr geehrte Frau Schröder,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. April 2014 über abgeordnetenwatch.de zur Programmgestaltung bei öffentlich-rechtlichen Medienanstalten. Gerne nehme ich hierzu Stellung, wobei ich eingangs darauf hinweisen möchte, dass konkrete Fragen zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausnahmslos in der Zuständigkeit der Länder und damit in der parlamentarischen Zuständigkeit der jeweiligen Landtage liegen.
Mir ist bekannt, dass es derzeit mehrere Initiativen für mehr Transparenz und mehr Mitbestimmung bei den öffentlich-rechtlichen Sendern gibt. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 prüfen die Länder eine neue verfassungskonforme Ausgestaltung des Fernsehrates des ZDF. Das Konzept eines „unabhängigen Publikumsrates“ als Ersatz für die bisherigen Gremien überzeugt mich allerdings nicht. Aus meiner Sicht sollten die bisherigen Einrichtungen bei den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten auch weiterhin sowohl für die Einhaltung der bestehenden Gesetze zuständig als auch Ansprechpartner für die Zuschauer/innen bzw. Zuhörer/innen sein und insoweit deren Anliegen und Interessen gegenüber dem Sender vertreten. Sie verfügen nicht nur über die hierfür erforderliche Kompetenz, sondern sind aufgrund ihrer zukünftig noch vielseitigeren Zusammensetzung auch in der Lage unterschiedlichste Interessen aufzunehmen und gegenüber der Leitung des Senders zu vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Frieser