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Frage von Christian H. •

Frage an Michael Frieser von Christian H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Frieser,

in Ihrer Antwort vom 14.06.2013 auf die Frage von Herrn L. behaupten Sie, dass selbst "der Vertreter von Transparency International musste eingestehen, dass es noch keinen wirklich praktikablen Vorschlag gibt." Dies bezog sich auf die Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (§108e StGB).

Wenn Sie das Protokoll der 96. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode lesen, findet sich diese Aussage dort nicht.

Wenn Sie auch die Stellungnahme unserer Organisation zur genannten Anhörung des Rechtsausschusses nachlesen, siehe hier:
http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Politik/Stellungnahme_Anhoerung_Rechtsausschuss_Abgeordnetenbestechung_Wolf_12-10-17.pdf
finden Sie keine Aussage die Ihre Ausführungen stützt. Im Fazit steht genau das Gegenteil.

Vor diesem Hintergrund würden wir gern wissen, wie Sie zu dieser Aussage in Ihrer Antwort kommen?

Mit den besten Grüßen
Christian Humborg, Geschäftsführer, Transparency International Deutschland

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Humborg,

vielen Dank für Ihr Nachhaken. Ich habe großes Verständnis für Ihr Interesse, da ich ebenfalls der Meinung bin, dass wir nach wie vor eine Lösung zu dem Problem finden müssen.

Konkret beziehe ich mich auf die Antworten des Vertreters von Transparency International, Herrn D. S. W., auf die Fragen des Abgeordneten J. v. E. bezüglich der rechtlichen Stellung von Abgeordneten im Kontext der Freiheit des Mandates. Sie können den Verlauf im Wortprotokoll nachvollziehen.

Die Sachverständigen haben während der Anhörung dargelegt, dass diese Stellung nicht in jener Form fassbar ist, wie es beispielsweise bei Angehörigen des Öffentlichen Dienstes der Fall ist, sondern dass die Freiheit des Mandates aus Artikel 38 Grundgesetz sehr weitgehend ist.

Der Sachverständige von Transparancy International selbst konnte keine konkrete Auskunft zu der Frage geben, wie er sich eine neu geregelte Ausformung der rechtlichen Stellung von Abgeordneten vorstellt.

Dies verdeutlicht das Problem, vor dem wir stehen. Einerseits darf die Freiheit des Mandats nicht gesetzlich eingeschränkt werden. Andererseits gibt es noch keinen akzeptablen Vorschlag eines Gesetzes, welches letztendlich zu einer Ratifizierung des Abkommens führt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Frieser, MdB

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