Frage an Michael Frieser von Christoph A. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Frieser,
mir fehlen in der Diskussion der Vorratsdatenspeicherung der Versuch, neue Wege zu gehen. Es ist Schade, dass dieses Thema derart aufgeladen ist und sich in Parteigeplänkel erschöpft. Immerhin wird die Richtlinie nicht Deutschland aufgezwängt. Deutschland hat als EU Mitglied dieser zugestimmt. Die EU kann nicht funktionieren, wenn alle ja sagen und unterschreiben und später rummosern. Dennoch ist es wichtig, dem Bürger geeignete Schutzmöglichkeiten an die Hand zu geben.
Mein Vorschlag:
Vorratsdatenspeicherung ja, vielleicht sogar bis zu 24 Monate. Die Daten dürfen aber nur mit richterlichen Beschluss und aufgrund eines konkreten Verdacht eingesehen werden und auch nur bei bestimmten Straftaten. Jegliche sonstige Auswertung/Verarbeitung/Weitergabe ist unzulässig.
Mir als Bürger ist nun - und das ist der entscheidene Punkt - wichtig, dass ich weiß was mit den Daten passiert. Dies sollte wie folgt umgesetzt werden. Sobald eine Abfrage des Datensatzes erfolgt, ist die betreffende Person innerhalb von 30 Tagen schriftlich zu benachrichtigen. Dabei ist der zuständige Richter, die Ermittler, der Grund und die gespeicherten Daten zu nennen.
Soweit es ermittlungstaktisch notwendig ist, darf die Benachrichtigung zurückgehalten werden - jeweils 30 Tage bis maximal 6 Monate. Hierfür ist jeweils ein Beschluss zweier Richter notwendig.
Über die Einhaltung wacht ein unabhängiger Datenschutzbeauftragter, der in sämtliche Unterlagen Einsicht erhält und über sämtliche Vorgänge in Kenntnis zu setzen ist. Er hat jährlich die Öffentlichkeit zu informieren wieviele Abfragen es gab und welchen Nutzen diese gestiftet haben. Auch ist zu erwähnen wie oft fehlerhaft abgefragt wurde bzw. es zu Beanstandungen kam.
Mich stört es nicht, wenn der Staat meine Daten verwendet. Mich stört es allerdings, wenn es im geheimen abläuft, und ich keinerlei Kontrolle mehr habe.
Was halten Sie von einem derartigen Vorschlag?
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Ahr