Frage an Michael Frieser von Frank B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Frieser,
bei der beabsichtigten Änderung des Datenschutzgesetzes zeigt der Entwurf der Bundesregierung, dass der ursprüngliche Ansatz des "Arbeitnehmerdatenschutz" ins Gegenteil verkehrt wird.
Ich befürchte eine Legalisierung von Bespitzelung der Arbeitnehmer.
Wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Bess
Sehr geehrter Herr Bess,
Ihre Befürchtungen teile ich nicht. Die christlich-liberale Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel geht mit dem Gesetz zum Schutz der Beschäftigtendaten in Betrieben und Unternehmen vielmehr einen beachtenswerten Schritt. Denn Beschäftigtendaten sinnvoll zu schützen, hatten sich schon vielen Bundesregierungen vorgenommen und dies auch angekündigt. Jedoch hat es bisher keine Regierung geschafft, ein Gesetzesentwurf vorzulegen. Das Gesetz wird ganz unmittelbar mehr als 40 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland betreffen. Sie alle werden darin nachlesen können, welche personenbezogenen Daten der Arbeitgeber erheben, speichern und verarbeiten darf. Bereits in der vorliegenden Fassung stellt der Gesetzesentwurf eine Verbesserung und Ausweitung des Schutzes der Arbeitnehmerdaten dar. Wir sollten uns davor hüten, die Erhebung von Arbeitnehmerdaten durch einen Arbeitgeber reflexhaft als Eingriff zu verurteilen. Viele Daten werden zugunsten der Arbeitnehmer erhoben: zum Beispiel bei Unternehmens- und Kapitalbeteiligungen, Bonus- und Rabattprogrammen, gesundheitliche Vorsorgeprogramme und betriebliche Versicherungen.
Der Gesetzesentwurf wurde von der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Der Ball liegt somit im Feld des Parlaments. Es ist vielfach in Tageszeitungen berichtet worden, dass die Koalition eine Anzahl von Veränderungen vornehmen wird. Der Grundsatz, an dem wir uns bei diesem Gesetzesvorhaben orientieren, lautet: „Kein Mitarbeiter muss Angst vor Bespitzelung haben!“
Mit freundlichen Grüßen
Michael Frieser