Frage an Michael Frieser von Karl - Heinz L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Frieser,
wieso darf ich Mitgliedsbeiträge an DAV nicht steuerlich geltend machen? Im Gegensatz zu Mitgliedsbeiträgen an verfassungsfeindlichen Parteien (z.B. NPD).
Diesen Grund konnte mir auch bei Wahlveranstaltungen noch niemand schlüssig erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Löhlein
Sehr geehrter Herr Löhlein,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu deren Beantwortung ich nun in der etwas ruhigeren Sommerpause komme. Grundsätzlich sind Beiträge an Sportvereine und gesellige Vereine (z.B. Rotary-Club, Lions-Club), auch wenn die Mitgliedschaft der geschäftlichen Repräsentation oder der Anbahnung und Pflege geschäftlicher Beziehungen dient (OFD Frankfurt/Main, 20.3.1995, AZ: S 2144 A-86-St II 20) nicht absetzbar. Einzige Ausnahme: Gibt es einen engen betrieblichen Zusammenhang zwischen dem Verein und Ihrer Mitgliedschaft darin, können Sie auch Beiträge an Sportvereine und gesellige Vereine absetzen. Das gilt z.B. für einen Sportartikelhersteller, der Mitglied in vielen Sportvereinen ist (OFD Düsseldorf, Mai 1975, AZ: S 2144/5).
Parteispenden sind dagegen steuerlich absetzbar, als Folge davon, dass den Parteien im Grundgesetz eine Mitwirkungsaufgabe an der politischen Meinungsbildung zugesprochen wurden. Dies gilt für alle Parteien, so lange sie nicht verboten sind.
Beiträge an einen Berufsverband sind jedoch wieder absetzbar als Betriebsausgaben, wenn der Verband Ihre berufsspezifischen Interessen vertritt und somit steuerlich abziehbar. Es ist steuerlich unschädlich, wenn der Verband zusätzlich auch allgemeine politische Rahmenziele verfolgt (BFH, 27.4.1990, AZ: VI R 35/86).
Mit freundlichen Grüßen
Michael Frieser, MdB