Frage an Michael Frieser von Ulrich W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Frieser,
Das von Ihrer Partei intiierte und mitgetragene Zugangserschwerungsgesetz ist kein probates Mittel, Kinderpornographie zu bekämpfen, da hier ja lediglich Webinhalte gefiltert werden. Zudem ist zu dessen Umgehung über Proxyserver auch kein umfangreiches technisches Hintergrundwissen erforderlich.
In vielen anderen Ländern ist eine ähnlich Sperre bereits aktiv, allerdings beklagt insbesondere Schweden, dass sich die Produktion derartiger verabscheuungswürdiger Inhalte in keinster Weise vermindert hat.
Quelle: http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere--/artikel/135867
Wie sehen Sie den Sinn dieses Gesetztes um Kinderpornographie zu bekämpfen und was unterscheidet dieses Gesetz von einer Zensur, die ja lt. Grundgesetz nicht stattfindet?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Ulrich