Frage an Michael Frieser von Gunar S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich möchte Sie fragen wie sie zu der Äusserung kommen das das internet ein rechtsfreier Raum ist, dieses ist auf keinen Fall der Fall erstens gilt auch hier die Gesetze des Landes wo ein Server gehostet wird und zweitens greifen auch die gesetze des Landes wo sich die Daten engeschaut werden. Nehmen wir das Thema Kinderpornographie in vielen Ländern die in der Debatte zur einführung der Deutschen Zensursoftware angegeben würden sind, die Regelungen weit schärfer als in Deutschland. zum Beispiel Indien dort ist der Besitz und die Verbreitung mit sehr hohen Strafen belegt wie auch in vielen Asiatischen und Islamischen Ländern. Auch andere Vergehen sind nicht straffrei im Internet zum beispiel Verleundung oder Raubkopien, was aber hier fehlt ist eine Entsprechende Schulung und Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden. Was mir bei den Gesetz der Websperren übrigens besonderst aufgestossen ist das sich der Bund nicht an díe Regeln des Förderalismus gehalten hat, denn Strafverfolgung ist Sache der Länder und nicht des Bundes wie sie auch den Antworten auf die kleine Anfrage der FDP zu diesen Gesetz entnehmen können.
Meine Frage wie bereiten sie sich auf die Themen Informationstechnologie und Verarbeitung vor, was ein sehr komplexes Thema ist und wo die Regierung schon sehr oft ihre Inkompetenz gezeigt hat, zum Beispiel Spinonage Programme auf Regierungsrechnern, der sogenannte Hackerparagraph, die Websperren usw.. Und wie wird ihre Haltung zu den Digitalen Menschen Rechten sein in der nächsten Amtszeit als Abgeordneter.
Übrigens liegen wir dank der in den letzten 4 Jahren beschlossenen IT-Gesetzen und Regelungen unter den ersten 10 Staaten im Ranking der Digitalen Dikaturen, wie möchten Sie dazu beitragen das dieser unrühmliche Spitzenplatz beim nächsten Ranking nicht mehr erreicht wird.
mit besten Grüßen aus Franken
Gunar Senf
Sehr geehrter Herr Senf,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Ihrer Darstellung würde dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung Anbietern von Internetdiensten ermöglichen, das Internet-Surfverhalten ihrer Nutzer ohne Anlass aufzuzeichnen oder entsprechende Daten verdachtslos zu speichern. Diese Darstellung beruht jedoch auf einer unzutreffenden Interpretation des Gesetzentwurfs, die sich auf einer Reihe von Internetseiten wiederfindet.
Die vorgesehenen Neuregelungen im Entwurf des Telemediengesetzes sollen die bestehende Rechtsunklarheit beseitigen, die sich gegenwärtig aus der Abgrenzung der Regelungen des Telemediengesetzes sowie des Telekommunikationsgesetzes ergibt.
Zukünftig sollen Diensteanbieter Nutzungsdaten (so genannte Protokolldaten oder Logfiles) erheben und verwenden können, soweit dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Diese resultieren insbesondere aus Hacker-Angriffen auf die Einrichtungen des Diensteanbieters. Nach § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz war dies zwar schon bisher möglich, jedoch nur dann, wenn es sich bei der für das Internetangebot verwendeten Technik zugleich um Dienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes handelte. Deshalb soll nun im Telemediengesetz eine inhaltsgleiche Regelung aufgenommen werden.
Nach beiden Bestimmungen dürfen aber ausschließlich Daten erhoben und verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe auf seine Internetseite zu erkennen und abzuwehren. Eine unbegrenzte oder gar verdachtslose Speicherung sowie eine Speicherung zu anderen Zwecken, etwa zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen oder zur Erstellung irgendwelcher "Surfprofile", ist auf der Basis der vorgesehenen Regelung nicht zulässig und wäre illegal. Auch werden im Telemediengesetz keine neuen Befugnisse für die Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden geschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Frieser