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Frage von Georg Z. •

Frage an Michael Balke von Georg Z. bezüglich Finanzen

Ein sozial gerechtes, transparentes, effizientes, zeitgemäßes Steuersystem für Deutschland

1.) Was wird zukünftig besteuert?
Alle finanziellen Transaktionen:
a) die Überweisung der Miete und des Gehaltes,
b) die Bezahlung der Rechnungen z. B. für Strom, Gas, Telefon, Versicherungen,
c) vor allem auch alle Geldflüsse und Spekulationen am Finanzmarkt.

2.) Einkommenssteuer und Mehrwertsteuer –und ggf. schrittweise weitere Steuern- entfallen ersatzlos und werden durch eine (Transaktions-) Steuer ersetzt.

3.) Wie hoch ist die Steuer?
Um dem Staat das gleiche Steueraufkommen zu sichern, haben Experten wie der amerikanische Ökonom Prof. Edgar L. Feige, University of Wisconsin, einen Steuersatz von maximal 0,6 % pro Transaktion berechnet.
Sender und Empfänger des Geldes zahlen jeweils die Hälfte der Steuer, also 0,3 %.

Bei Barabhebungen beträgt die Steuer 2 %. Es ist davon auszugehen, dass das Bargeld für mehrere Geld-Transaktionen benutzt wird, bevor es wieder in den Bankkreislauf kommt und dort je Transaktion 0,6 % Steuer generiert.

4.) Wie wird die Steuer erhoben?
Die Banken erheben mit ihrer Software die (Transaktions-) Steuer und überweisen sie –zum Datenschutz- zuerst auf ein Treuhand-Konto. Von dort wird die Steuer an den Staat weitergeleitet (wie heute schon die Quellensteuer).

Vorteile dieser Transaktions-Steuer

1.) Sozial gerecht
Steuerhinterziehung, Steuerkürzung usw. werden ausgeschlossen, da die Software der Bank alle Transaktionen gleich behandelt.
Aus dem gleichen Grund werden die Steuer-Schlupflöcher geschlossen, die heute ungleich genutzt werden können.

2.) Transparent
Es gibt nur zwei Steuersätze:
a) 0,6 Prozent für Überweisungen und
b) 2 Prozent für Barabhebungen.
Alle Steuerzahlungen erfolgen zusammen mit den Kontobuchungen automatisch und können anhand der Kontoauszüge überprüft werden.

Weiterführender Link: http://www.blog.de/admin/b2browse.php?blog=712467
Wie bewerten Sie das vorstehend angedeutete Steuersystem?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Zenker,

vielen Dank für Ihre Frage zur grundsätzlichen Erneuerung des deutschen Steuersystems.

Das von Ihnen vorgestellte neue Steuerrecht (Transaktionssteuersystem) mit dem Wegfall der Einkommen- und Umsatzsteuer und - nach und nach - aller anderen Spezialsteuern, die oft Sonderlasten für die Steuerbürger bedeuten, hätte zunächst einmal den Charme, dass die Damen und Herren Gesetzgeber ihre enorm hohe einkommensteuerliche Selbstbegünstigung in Gestalt der ständig steigenden steuerfreien Kostenpauschale (derzeit rund 46.000 Euro pro Jahr
und Nase) aufgeben müßten; meine Ehefrau, Dr. med. Sabine Hartmann,
und ich sowie andere Bürger müßten dann nicht mehr die dritte Staatsgewalt bemühen, um gegen diesen verfassungswidrigen Begünstigungsausschluß vorzugehen, um Gleichheit im Recht einzuklagen (dazu die Verfassungsbeschwerde von Balke/Hartmann vom 30.10.2008 mit dem Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 2228/08, abgedruckt in der Zeitschrift Steuern & Recht 2008, S. 362 bis 402, Reschke-Verlag; vgl. auch http://www.drmichaelbalke.de unter "Aktuelles" am Ende).

Ansonsten bin ich - mit Blick auf die von Ihnen vorgestellte komplette Umstellung des Steuerrechts auf eine reine Transaktionssteuer - sehr skeptisch: Denn meines Erachtens fehlt dem reinen Verkehrssteuergedanken ("if it moves, tax it") die innere Rechtfertigung. Steuern müssen gerecht sein. Steuergerechtigkeit verteilt Steuerlasten gleichmäßig nach dem Maßstab der finanziellen Leistungsfähigkeit. Daraus folgt: Gerechte Steuerbemessungsgrundlagen sind das Einkommen, das Vermögen (als gespeichertes Einkommen) und der Konsum als Indikatoren der finanziellen Leistungsfähigkeit. Beliebigkeiten, etwa Berufszugehörigkeit (Stichwort: Gewerbesteuer) oder Innehaben bestimmten Vermögens (Stichwort: Grundsteuer), dürften dagegen nicht zu unterschiedlichen Lasten führen. Auch "Transaktionen" wie die von Ihnen angeführten Kontenein- und auszahlungen sowie Überweisungen dürfen für sich allein keine Anknüpfungspunkte für eine gerechte Steuerzahlung sein. Ein Unternehmer, der viel Umsatz macht, der einen hohen Wareneinsatz hat, muss nicht zwingend auch einen hohen Gewinn erzielen, also wirklich finanziell leistungsfähig sein. Im Übrigen: Auch einem Transaktionssteuergesetz könnte man/frau leicht ausweichen; der Handel würde versuchen, ohne Tauschmittel (Geld) auszukommen, ein Großteil des Warenhandels würde als Tauschhandel abgewickelt.

Um es zusammen zu fassen: Ich bin gegen eine Umstellung des deutschen Steuerrechts auf ein reines Verkehrssteuersystem (Transaktionssteuern), ich bin aber für eine grundlegende Erneuerung im Sinne eines fairen Steuergesetzbuches nach den Lehren der deutschen Steuerrechtsvordenker Klaus Tipke und Paul Kirchhof.

Mit einem freundlichen Gruß und allen guten Wünschen für Sie Ihr parteifreier & unabhängiger Bundestags-Direktkandidat

Michael Balke