Sehr geehrter Herr Hardick,
(...) Die neue Gesellschaft wird als GmbH errichtet und damit als juristische Person des privaten Rechts. Das heißt aber nicht, dass „privatrechtlich“ mit „Privatisierung“ gleichzusetzen wäre. Der Staat kann sich auf vielerlei Weise organisieren. (...)
(...) Es wird im Grundgesetz festgeschrieben, dass der Bund 100-prozentiger Eigentümer bleiben soll - sowohl von den Bundesfernstraßen selbst als von der Infrastrukturgesellschaft. Eine Beteiligung privater Investoren – unmittelbar oder mittelbar – an der Infrastrukturgesellschaft soll ebenfalls im Grundgesetz ausgeschlossen sein. (...)
(...) Der häufigste Vorwurf gegen den vorliegenden Vorschlag zur Bundesfernstraßengesellschaft ist der, er ermögliche Privatisierungen durch die Hintertür. Festgemacht wird dies an der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. (...)
(...) Die neue Gesellschaft wird als GmbH errichtet und damit als juristische Person des privaten Rechts. Das heißt aber nicht, dass „privatrechtlich“ mit „Privatisierung“ gleichzusetzen wäre. Der Staat kann sich auf vielerlei Weise organisieren. (...)
(...) Die Abstimmung über die Gründung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes am 19.05.2017 wurde verschoben. Ich werde die weiteren Verhandlungen sehr aufmerksam verfolgen und dann auf dieser Grundlage eine Entscheidung über mein Abstimmungsverhalten treffen. (...)