Sehr geehrte Frau Wegling, muss das neue Staatsangehörigkeitsrecht auch durch den Bundesrat genehmigt werden? Wenn dem so ist befürchte ich das die Union das alles wieder aufweichen wird. Danke&Grüße
Sehr geehrter Herr G.,
die deutsche Staatsangehörigkeit ist in Art. 116 GG und dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt.
Die Reform bedarf daher einer Änderung des StAG. Nähere Details sind noch nicht bekannt, da noch kein Gesetzentwurf für die Neufassung vorliegt.
Das Gesetzgebungsverfahren, das für die Anpassung des StAG notwendig ist, ist allerdings klar:
Die Bundesregierung erarbeitet einen Gesetzentwurf und leitet diesen dem Bundesrat mit Bitte um Stellungnahme zu und übersendet dann Entwurf und Stellungnahme an den Deutschen Bundestag.
Dann folgt die 1. Lesung im Bundestag, in der der Entwurf öffentlich und allgemein diskutiert und anschließend an den zuständigen Fachausschuss verwiesen wird.
Nach der ersten Beratungsrunde wird in der 2. Lesung der Gesetzentwurf erneut diskutiert. In der 3. Lesung wird anschließend endgültig über das Gesetz im Bundestag entschieden.
Im Anschluss bedarf es der Zustimmung des Bundesrates und der Unterschrift des Bundespräsidenten.
Die aktuellen Mehrheiten im Bundesrat führen leider dazu, dass die Bundesregierung auf eine Zustimmung der Bundesländer angewiesen ist, welche von der Union (mit-)regiert werden.
Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die Debatte entwickelt und wie sich die Union verhält. Bis ein konkreter Entwurf der Bundesregierung vorliegt, lässt sich darüber allerdings nur spekulieren.