Hallo Frau Wegling, wir haben in der Berufsschule die Doku „die Recycling-Lüge“ geschaut. Können Sie uns eine valide Quelle nennen, wohin aktuell die BRD nicht recyclebaren Müll exportiert? Danke
Sehr geehrter Herr S.,
schlecht recycelbare Abfälle dürfen schon seit 2021 nicht mehr aus der Europäischen Union in Entwicklungsländer exportiert werden. Darauf haben sich die 187 Vertragsstaaten des so genannten Baseler Übereinkommens am 10. Mai 2019 in Genf geeinigt. Es handelt sich bei derartigen Abfalltransporten also um illegale Transporte. Die Doku ist von 2022 und seitdem hat sich innerhalb der EU einiges geändert. Wir haben eine neue EU-Abfallverbringungs-Verordnung - sie wurde am 30. April 2024 verkündet und trat am 20. Mai 2024 in Kraft. Es wurden Vorschriften ergänzt, um die illegale Verbringung von Abfällen wirksamer zu bekämpfen. Zum Beispiel wurde die Europäische Kommission ermächtigt, Kontrollen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durchzuführen. Weiterhin wird auf EU-Ebene eine Durchsetzungsgruppe für Abfallverbringung eingerichtet, die die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und verbessern und dadurch illegale Verbringungen stärker als bisher verhindern beziehungsweise aufdecken soll.
Außerdem wurden Bestimmungen zum Export von Abfällen aus der EU deutlich verschärft. So müssen EU-Unternehmen den umweltgerechten Charakter ihrer Ausfuhren durch eine unabhängige Auditierung nachweisen. Bei der Auditierung sind näher definierte Kriterien einzuhalten. Aus der EU in OECD-Staaten exportierte Abfälle werden stärker überwacht, um sicherzustellen, dass Ausfuhren keine erheblichen Umweltschäden in OECD-Staaten verursachen. Außerdem werden Exporte aus der EU in Nicht-OECD-Staaten deutlich stärker beschränkt. Zusätzlich zu einem Verbot des Exports gefährlicher Abfälle wird auch der Export nicht-gefährlicher Abfälle verboten.
2021 wurde über den Export von Kunststoffabfällen aus Deutschland nach Malaysia berichtet. Als SPD haben wir damals nochmal klargestellt, dass wir solche Vorgehen verurteilen. Malaysia hat mittlerweile rund 140 illegale Kunststoffrecyclinganlagen geschlossen. Außerdem sollen drastische Maßnahmen wie Aufhebung von Importlizenzen, Gebühren, Geldbußen etc. dafür sorgen, dass keine verunreinigten Kunststoffabfälle mehr importiert werden. Diese Vorgehensweise haben wir begrüßt.
Wichtig was Kontrolle und Strafen betrifft: Zuständig für den Vollzug des Abfallrechts sind in Deutschland die Bundesländer und ihre jeweiligen Behörden. Die Behörden können nicht alle Exporte kontrollieren (es wird üblicherweise stichprobenartig kontrolliert), so dass illegale Verbringungen nicht gänzlich auszuschließen sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Melanie Wegling