Portrait von Melanie Wegling
Melanie Wegling
SPD
96 %
24 / 25 Fragen beantwortet
Frage von Moritz W. •

Unterstützen Sie den Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren?

Sehr geehrte Frau Wegling,

die AfD ist zumindest in Teilen als gesichert rechtsextrem geltende Partei. Es ist unerträglich welche menschenverachtenden Aussagen von deren Anhängern und Mitgliedern getätigt werden. Diese Partei ist eine große Gefahr für unsere freiheitliche und demokratische Grundordnung.

Stimmen Sie für den Antrag und falls nein, welche Gründe sprechen aus Ihrer Sicht gegen den Antrag?

Portrait von Melanie Wegling
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr. W.

ich kann die von Ihnen angeführten Punkte nachvollziehen und teile Ihre Sorge. Auch ich beobachte eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale bei der AfD und erkenne ihre verfassungsfeindliche Haltung deutlich. Neben der bekannten Vielzahl an antidemokratischen Äußerungen ihrer Vertreter*innen, versucht die AfD, unsere Demokratie und unsere Parlamente von innen heraus zu schwächen und zu delegitimieren. Ihre Positionen und Werte stehen im Widerspruch zu fundamentalen Elementen unseres Grundgesetzes. Skandale, wie das bekannt gewordene konspirative Treffen unter Beteiligung von AfD-Mitgliedern in Potsdam, bei dem rassistische „Remigrationspläne“ geschmiedet wurden und welche gerade, kaum ein Jahr später, zur offiziellen Parteilinie erklärt werden, offenbaren diese verfassungsfeindliche Haltung der AfD nur allzu deutlich.

Ich begreife es als mein Selbstverständnis als demokratisch gewählte Abgeordnete, sowie als Mitglied der SPD, die das älteste Bollwerk gegen den Rechtsextremismus ist, auf allen Ebenen gegen das Wirken der AfD zu kämpfen. Das bedeutet konkret, nicht nur mit politischen Mitteln, sondern gerade auch auf juristischem Wege. Aus diesem Grund stehe ich persönlich der Möglichkeit offen gegenüber, ein Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten.

Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit. Danach sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger*innen darauf ausgehen, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Die Folgen sind drastisch: Stellt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Partei fest, ordnet es deren Auflösung an, verbietet die Gründung einer Ersatzorganisation und kann die Einziehung des Parteivermögens zu gemeinnützigen Zwecken aussprechen (Paragraf 46 Absatz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Darüber hinaus verlieren Mitglieder des Deutschen Bundestages, die dieser Partei angehören, nach Paragraf 46 Absatz 1 Nummer 5 des Bundeswahlgesetzes ihr Mandat. Anträge auf Prüfung eines Verbotes gibt es dabei allerdings nicht. Der Antrag darf sich nicht ergebnisoffen auf eine bloße Prüfung richten, sondern nur ausdrücklich auf ein direktes Verbot der Partei. Deshalb muss ein entsprechender Antrag umfassend begründet sein und bereits mit allen erforderlichen Beweismitteln vorgelegt werden (Paragraf 23 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz).

In der vergangenen Sitzungswoche hat der Bundestag den ersten wichtigen Schritt unternommen und die parlamentarische Beratung eines möglichen Parteiverbotsverfahrens gestartet. Auch ich unterstütze diese Initiative (insbesondere den besagten Wanderwitz-Antrag), die nicht parteipolitisch gebunden ist und von Abgeordneten verschiedener Fraktionen getragen wird. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und des verkürzten Sitzungskalenders ist eine gründliche und abschließende Befassung mit entsprechenden Anträgen in dieser Wahlperiode leider nicht mehr möglich. Deshalb plädieren wir als SPD dafür, die Beweissammlung fortzusetzen und die Erkenntnisse in der nächsten Wahlperiode gründlich zu prüfen, um dann einen entsprechenden Antrag zeitnah beraten zu können.

Ich versichere Ihnen, dass ich Initiativen dieser Art im Rahmen meiner Möglichkeiten weiter unterstützen, und mich diesbezüglich innerhalb meiner Partei, Fraktion und gegenüber den anderen Kolleg*innen weiter einbringe werde.

Selbst im Falle einer erfolgreichen Parteiverbotsprüfung geht die Arbeit weiter: Rechtsextremes Gedankengut, welches die AfD als Partei kanalisiert, ist nicht nur durch ein Parteiverbot zu bekämpfen. Politische Überzeugungen und Weltbilder lassen sich nicht mit Verboten verändern. In unserer Tradition als Sozialdemokrat*innen streiten wir für eine demokratische Debattenkultur, die Entkräftung von Verschwörungstheorien und politische Bildung im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Unser Ziel muss es deshalb sein, einerseits als Staat wehrhaft zu sein und ein Verbotsverfahren anzustreben, aber gleichzeitig die AfD auch politisch zu stellen, damit sie nicht weiter in unsere Parlamente gewählt wird.

In diesem Sinne bedanke ich mich nochmals für Ihre Anregungen und Ihr Engagement.

Mit freundlichen Grüßen,

Melanie Wegling

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Melanie Wegling
Melanie Wegling
SPD