(...) Aufgrund der guten Gesamtentwicklung können wir neben allgemeinen Erleichterungen für die gesamte Bevölkerung seit einigen Wochen auch für einzelne Berufsgruppen weitere Öffnungen ermöglichen. (...)
(...) Zum Höhepunkt des Infektionsgeschehens in Bayern war es leider notwendig, einen Aufnahmenstopp und ein Besuchsverbot u.a. für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zu erlassen. (...)
(...) Der jetzige Bonus nimmt daher die Pflegenden in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, stationären Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten in den Fokus. (...)
(...) Das Tragen der Masken ersetzt aber nicht die Einhaltung der Hygieneregeln. (...)
(...) Für Hospize gilt: Aufgrund des hohen Infektions- und Übertragungsrisiko wird empfohlen, nur dem Hospizgast nahe stehende Menschen als Besucher zuzulassen. Für jeden Hospizgast ist die Dauer der Besuche und die Anzahl der Besucher im Voraus mit der Pflegedienstleitung abzustimmen. Das Hospiz kann Bedingungen, wie beispielsweise das Tragen von Schutzkleidung, für die Besuche festlegen. (...)
Auch dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ist es ein zentrales Anliegen, den Auszubildenden keine Nachteile aus der gegenwärtigen Situation entstehen zu lassen.