Frage an Melanie Huml von Guido L. bezüglich Sport
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Huml,
aus aktuellem Anlass habe ich Fragen zu den ab morgen stattfindenden "Geister"-Bundesliga-Fußballspiele (auch in Bayern).
Bekanntlich finden ab sofort wieder Bundesliga-Fußballspiele (1. bis 3. Liga) statt, die unter Ausschluss von Besuchern in den Stadien ausgetragen werden (zumindest die Spiele der 1. Liga werden für die interessierte Öffentlichkeit im Fernsehen übertragen). Üblicherweise besteht eine Fußballmannschaft aus 10 Feldspielen plus Torwart (macht in Summe 22 Spieler) plus 1 Schiedsrichter und 2 Linienrichtern: macht in der Gesamtsumme nach Adam Riese also 25 Leute, die sich während des Spiels gleichzeitig auf oder direkt neben dem Fußballfeld bewegen.
Der behördlich angeordnete Mindestabstand (Ziel: Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Sars-CoV2-Virus) von 1,5 Meter ( https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf und https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ ) kann bei einem Fußballspiel -hoffentlich unstrittig- nicht garantiert werden.
Am 05.05. veröffentlichten die bayerische Staatsregierung, der Sie angehören und deren Gesundheitsministerium Sie leiten, eine aktualisierte Fassung der Infektionsschutz-Maßnahmen in Bayern (diese treten am 11.05.20 in Kraft): https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf
In Teil 4 wird in § 9 festgelegt, unter welchen Bedingungen -bis auf Weiteres- wieder Sport ausgeübt werden darf. Unter Punkt 3. steht "Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen" und unter Punkt 4. steht "kontaktfreie Durchführung".
Meine Fragen:
- Wieso erlaubt die bayer. Staatsregierung Bundesliga-Fußballspiele, die in Bayern ausgetragen werden, obwohl a) eine maximale Anzahl von 5 Personen, die gleichzeitig ihrer jeweilen Sportart nachgehen dürfen und b) eine kontaktfreie Durchführung zwingende Voraussetzung für eine Erlaubnis ist?
Wenn ich richtig rechne, dürften Fußballspiele bei konsequenter Anwendung der aktuellen amtlichen Bekanntmachung (Bayerisches Ministerialblatt 2020 Nr. 240 vom 05.05.20 ( 2126-1-8-G)) entweder mit jeweils einem Feldspieler (ohne Torwart, aber mit Schiri und 2 Linienrichtern) oder alternativ mit jeweils einem Feldspieler und einem Torwart zzgl. Schiri (unter Verzicht auf die beiden Linienrichter) durchgeführt werden, so dass die maximal zulässige Personenzahl 5 nicht überschritten wird.
- Werden die in Bayern stattfindenden Bundesligaspiele -bis auf Weiteres- so stattfinden?
Falls nein:
- Wie wollen Sie dem "normalsterbliche" Sportler in Bayern erklären, warum bei der Bundesliga eine Ausnahme von der aktuellen Allgemeinverfügung gemacht wird?
- Wie garantieren Sie, dass bei allen in Bayern spielenden (also auch aus anderen Bundländern nach Bayern kommenden) Bundesliga-Mannschaften alle Hygienemaßnahmen konsequent eingehalten werden (ein negatives Beispiel lieferte jüngst ein Profi-Fußballer von Herta BSC (Berlin): https://www.ardmediathek.de/rbb/player )?/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvcmJiMjQvMjAyMC0wNS0wNFQyMTo0NTowMF84MmE5NWU0ZS0zZTA3LTQxMDAtYjMwOS1mOGIzMzA1M2VlMDMvaGVydGhhX2thbG91/hertha-bsc-suspendiert-salomon-kalou )?
- Wie entgegnen Sie meiner These, dass das Zulassen von Bundesliga-Fußballspielen in Bayern mit mehr als jeweils 2 Spielern (1 Feldspieler, 1 Torwart) eine eklatante Verletzung der Gleichbehandlungsgrundsatzes gem. Art 3 Satz 1 GG ( https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html ) darstellt?
- Oder haben Sie etwa wissenschaftliche Erkenntnisse, dass sich Covid-19 hinsichtlich der Übertragungswahrscheinlichkeit bei Bundesliga-Fußballern anders verhält als beim "normalsterblichen" Sportler (was mich sehr wundern würde)?
- Wie entgegnen Sie meiner (zugegebenermaßen provokativen) These, dass in Bayern (viel) Geld verdienen vor konsequentem Infektionschutz und Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gem. Art 3 Satz 1 GG steht?
In gespannter Erwarung Ihrer baldigen, selbstverständlich ehrliche Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
Guido Langenstück
Sehr geehrter Herr Langenstück,
vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Corona-Pandemie ist Bayern durch unser Handlungskonzept bislang vor so negativen Entwicklungen wie in anderen Staaten verschont geblieben. Dies ist aber keine Garantie für die Zukunft. Wir setzen daher als Staatsregierung unseren umsichtigen, vorsichtigen Kurs fort.
Aufgrund der guten Gesamtentwicklung können wir neben allgemeinen Erleichterungen für die gesamte Bevölkerung seit einigen Wochen auch für einzelne Berufsgruppen weitere Öffnungen ermöglichen. Unter Einhaltung von strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen haben wir daher, wie Sie richtigen sagen, den Spielbetrieb der 1. und 2. Fußballbundesliga zugelassen. Bei Auftreten positiver Corona-Fälle im Wettkampfbetrieb gelten die allgemeinen Regeln des Robert Koch-Instituts bezüglich der Quarantäneempfehlungen. Die Gesundheitsbehörden setzen die Einhaltung von Schutzkonzepten und etwaige Quarantänemaßnahmen konsequent durch!
Ab 8. Juni 2020 erfolgen weitere Erleichterungen im Bereich des Sports; dazu gehört u.a. das Öffnen von Freibädern, Fitnessstudios, keine Beschränkung des Trainingsbetriebs im Breiten- und Freizeitbereich mehr auf Individualsportarten. Erforderliche Abstandsregelungen und Schutz-/Hygienekonzepte sind dabei einzuhalten. Ein entsprechendes Rahmenkonzept hat das Innenministerium in den letzten Wochen erarbeitet.
In den kommenden Wochen werden weitere Erleichterungen eingeleitet, um Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Oberstes Ziel bleibt aber der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern. Für das weitere Vorgehen ist deshalb die Entwicklung der Infektionszahlen entscheidend.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml