Frage an Melanie Huml von Bjoern B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Huml,
Verzeihen Sie mir vorab, dass es sich hier um eine "Kettenfrage handelt":
Meine Lebensgefährtin arbeitet für die Diakonie in einem Pflegeheim als Köchin und Betreuerin von einer Wohngemeinschaft alter Menschen.
Daraus ergibt sich ein enger Kontakt zu den Bewohnern, so wohl körperlich wie auch menschlich.
Jetzt erfahren wir durch die Medien, dass "nur" ausgebildete Pflegekräfte von der Einmalzahlung profitieren, Hilfskräfte jedoch nicht. - Finden Sie das angemessen?
Und, wie kann es sein, dass Pflegehilfskräfte in einem Jahr locker 300 Überstunden ansammeln, welche weder „abgefeiert“ noch ausgezahlt werden dürfen?
Sehr geehrter Herr Burg,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Corona-Pflegebonus.
Den Berechtigtenkreis haben wir in der Zwischenzeit mit den Ressorts der bayerischen Staatsregierung abgestimmt und konkretisiert und in einer Förderrichtlinie (Nr. 238) zum Corona-Pflegebonus definiert. Diese Richtlinie kann seit 30.04.2020 im Bayerischen Ministerialblatt eingesehen werden. Dort werden u.a. die begünstigten Berufsgruppen, der Arbeitsort oder der Zeitraum der Tätigkeit definiert. Die Köchin gehört leider nicht zum Kreis der Begünstigten.
Von der Corona-Pandemie sind viele Menschen in Bayern auch beruflich betroffen. Dies gilt umso mehr, wenn sie in einem medizinischen Beruf arbeiten. Selbstverständlich verdient der zur Bekämpfung der aktuellen Corona-Pandemie geleistete Einsatz aller höchste Anerkennung und Wertschätzung. Ich möchte mich daher auch speziell für das Engagement und den unermüdlichen Einsatz Ihrer Lebensgefährtin bedanken. Sie leistet einen wichtigen und wertvollen Dienst für die Allgemeinheit.
Beschäftigte im Gesundheitswesen sind derzeit allerdings verstärkt von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Der jetzige Bonus nimmt daher die Pflegenden in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, stationären Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten in den Fokus. In diesen Einrichtungen besteht aktuell ein erhöhter, regelmäßiger und beständiger Kontakt zu infizierten Personen. Damit sind die dort Tätigen den mit der Versorgung von Corona-Patienten einhergehenden Zusatzbelastungen direkt und in besonderer Weise ausgesetzt.
Alle wichtigen Informationen zum Corona-Pflegebonus erhalten Sie unter www.lfp.bayern.de . Hier finden Sie auch eine Liste von häufig gestellten Fragen und Antworten zum Thema. Die dortigen Informationen werden laufend ergänzt und aktualisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL