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Melanie Huml
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Frage von Claudia R. •

Frage an Melanie Huml von Claudia R. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Huml,

Wird das examen im Bereich Pflege zum geplanten Zeitpunkt durchgeführt oder gibt es bzg. Corona aktuell andere Informationen.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bedanken uns bei allen Auszubildenden der Gesundheitsfachberufe. Sie leisten aktuell in der Praxis Großartiges, um bei der Bewältigung der Corona-Pandemie vor Ort in den Einrichtungen zu unterstützen, gleichzeitig müssen Sie geschützt werden, um die anstehenden Prüfungen erfolgreich zu absolvieren.

Auch wenn die Auszubildenden der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenkrankenpflege und Altenpflege aktuell in der Praxis dringend gebraucht werden, ist ebenso von Bedeutung, dass die Auszubildenden ihre Abschlussprüfungen erfolgreich absolvieren, um zeitnah als Fachkräfte zur Verfügung zu stehen.

Die Abschlussprüfungen werden modifiziert stattfinden. Insbesondere müssen Auszubildende nicht fürchten, aufgrund des pandemiebedingten Unterrichtsausfalls bzw. fehlender Praxisstunden, ihre Prüfung nicht zu bestehen. Hier werden wir in Bayern von einer großzügigen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch machen. Nicht vorgesehen ist, Auszubildende ohne Abschlussprüfung ins Feld zu schicken. Dies birgt eine Gefahr für Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohner und ist auch gesetzlich nicht möglich. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnungen "Gesundheits- und Krankenpfleger/in", "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in" oder "Altenpfleger/in" darf bundesgesetzlich nur erteilt werden, wenn die vorgeschriebene Prüfung bestanden wurde (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 KrPflG und § 2 Abs. 1 Nr. 1 AltPflG). Das Durchführen und Bestehen der staatlichen Prüfung ist also zwingend für die Berufsausübung erforderlich.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat daher alle Pflegeschulen über die Vorbereitung und Durchführung der anstehenden Prüfungen informiert. Das entsprechende Schreiben hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.bpa.de/fileadmin/user_upload/MAIN-dateien/BY/2020-02/200424_Medizinal-_und_Schulaufsichten.pdf.

Auch dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ist es ein zentrales Anliegen, den Auszubildenden keine Nachteile aus der gegenwärtigen Situation entstehen zu lassen. In diesem Zusammenhang wird für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen auf die Erhebung weiterer verpflichtender Leistungsnachweise im restlichen Schulhalbjahr verzichtet. Dementsprechend ist für die Auszubildenden eine Fokussierung auf die Vorbereitung zur Abschlussprüfung möglich.

Es gilt einen ständigen Wechsel zwischen Schule und Praxis durch die Planung von Blockphasen zu vermeiden, um Infektionsverschleppungen, aber auch eine übergebührliche Inanspruchnahme der Auszubildenden mit Prüfungsstress und Corona-Praxisstress zu vermeiden. Daher sind die Auszubildenden in Zeiten des schulischen Lernens (auch „Lernen zuhause“) von der Tätigkeit in der Einrichtung freizustellen; dies gilt auch für die Wochenenden der schulischen Blockphasen. Dieses Vorgehen dient dem Infektionsschutz für die Patienten und Patientinnen bzw. Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch der Vermeidung einer Überforderung der Auszubildenden.

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL
Staatsministerin

 

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