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FDP
• 27.05.2008

(...) Es ist daraus auch die Konsequenz zu ziehen, dass möglichst wenig private Daten gesammelt werden dürfen, weil sonst immer die Gefahr missbräuchlicher Verwendung und unzulässiger Auswertung besteht. Deshalb bleibt die FDP bei ihrer strikten Ablehnung der von der so genannten Großen Koalition eingeführten Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. Gerade aufgrund dieses neuesten Skandals ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diesen gesetzgeberischen Missgriff aufheben wird. (...)

Frage von Michael L. • 19.04.2008
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FDP
• 26.05.2008

(...) Allerdings gibt es mittlerweile Fälle, in denen Staatsbürger der ehemaligen DDR, die nach sorgfältiger Überprüfung in ein Beamten- oder Soldatenverhältnis nach der Wiedervereinigung übernommen worden sind, aufgrund der geltenden versorgungsrechtlichen Anrechnungsregelungen bezüglich Renten keine oder nur sehr geringe zusätzliche Versorgungsanwartschaften erworben haben. (...) Leider hat die schwarz/rote Bundesregierung zu dieser Frage, die den Bereich insbesondere der Bundespolizei und der Soldaten der Bundeswehr betrifft, noch keine Position bezogen, geschweige denn Vorschläge entwickelt oder vorgelegt. (...)

Frage von Thomas P. • 10.04.2008
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FDP
• 29.04.2008

(...) Die sogenannte große Koalition hat dem mittelständischen Handwerk mit der halbherzigen Reform des Schornsteinfegerrechts keinen Dienst erwiesen. Sogar den Schornsteinfegern selbst ist mit der inkonsequenten Neuregelung nicht wohl. So wurde noch in dieser Woche auf einer Obermeistertagung der Schornsteinfeger in Osnabrück die nur einseitige Wettbewerbsöffnung als unausgewogen kritisiert. (...)

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FDP
• 09.05.2008

(...) Ich habe hierzu keine weiteren Erkenntnisse. Nach Prüfung der Umstände sehe ich auch für Ihr zweifelsfrei nachvollziehbares Anliegen der Akteneinsicht beim BND keine große Chance, da die von Ihnen angesprochenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen diesem Wunsch entgegenstehen. (...)

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FDP
• 10.03.2008

(...) Unabhängig davon erscheint es mir fatal, dass durch die Bezahlung für rechtswidrig erworbene Daten an einen Informanten ein vollkommen falsches Signal ausgeht. Ein solches Vorgehen schafft für jeden, der Zugang zu vertraulichen Daten hat, einen Anreiz, sich ebenso zu verhalten wie der Informant im Fall Liechtenstein. (...)

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