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Max Lucks
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Frage von Sonja K. •

Werden Sie sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?

Guten Tag, Herr Lucks,

ich bin durch die Kampagne #GeschwisterGehörenZusammen darauf aufmerksam gemacht worden, dass bei geflüchteten Kindern, die ohne Eltern in Deutschland ankommen und als Flüchtlinge anerkannt werden, zwar ihre Eltern nachziehen dürfen, aber ihre Geschwister in der Regel nicht mitkommen dürfen. Familien bleiben dadurch über Jahre getrennt. Insbesondere berührt mich, dass für geflüchtete Kinder, deren Eltern gestorben sind, die Chancen, ihre Geschwister wiederzusehen, besonders schlecht sind.

Meine Frage an Sie ist: Werden Sie sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?

Hierüber würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Sonja K.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Frau K.

Vielen Dank für Ihre Frage zu diesem wichtigen Thema. Für mich ist klar: Familien und besonders Geschwister gehören zusammen. Das gilt auch und gerade für Familien, die durch Verfolgung oder Krieg auseinander gerissen wurden. Persönlich finde ich es undenkbar, dass etwa bei unbegleiteten Minderjährigen, die hier einen Schutzstatus erhalten haben, Geschwisterkinder als Teil der Kernfamilie nicht unmittelbaren Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis haben. 

Als Grüne auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass der Familiennachzug zu Schutzsuchenden zu erleichtern. So haben wir es auch im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart. Für uns sind diese Fragen auch in Zeiten, in denen viele Kräfte Verschärfungen des Asylrechts fordern, nicht verhandelbar. Deshalb setzen wir uns innerhalb der Ampel-Koalition mit Nachdruck dafür ein, die genannten Vorhaben schnellstmöglich umfassend umzusetzen.

Diese Erleichterungen umfassen die (Wieder-)Gleichstellung von subsidiär Schutzbedürftigen mit GFK-Flüchtlingen, Verbesserungen beim Geschwisternachzug, sowie die Erbringung des Sprachnachweises beim Ehegattennachzug auch nach der Einreise.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen und meinen persönlichen Standpunkt verdeutlichen. 

Mit besten Grüßen

Max Lucks

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