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Max Lucks
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hans M. •

Ist der Text unser GG für die Grünen bindend, oder frei interpretierbar?

Sehr geehrter Herr Lucks,

akzeptieren die Grünen VORBEAHLTLOS unser GG, oder legen sie es, je nach politischem Ermessen, aus?

Ich frage Sie konkret bzgl Art 16 (2) GG.

Satz (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Satz (2) Auf Absatz 1 KANN SICH NICHT BERUFEN (!!!) wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

1. Warum verstoßen die Grünen mit ihrer Asylaufnahmepolitik vosätzlich gegen Art 16(2) GG, dessen Text ja keine Interpretation erlaubt?

2,Steht für die Grünen Moral über dem GG?

3. Was werden die Grünen unternehmen, dass Einreisen von pol. Flüchtlingen aus sicheren EU Staaten nicht mehr zulässig sind, wie es unser GG klar definiert und dass derart Antragsteller umgehend zurückgeführt werden, da sie lt. GG kein Recht auf Antragstellung besitzen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Asylpolitik der Grünen. 

Die Grünen stehen ohne Einschränkung hinter dem Grundgesetz, einschließlich des Artikels 16, der das Asylrecht in Deutschland regelt. Der in Absatz 2 verankerte Grundsatz, dass das Asylrecht für Menschen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, eingeschränkt ist, wird von uns ebenso respektiert wie der Schutz politisch Verfolgter aus Absatz 1. 

Die Herausforderungen in der Praxis bestehen häufig in einer angemessenen Verteilung von Geflüchteten in Europa, da die Grenzen an den Randstaaten der EU nicht gerecht verteilt sind. Wir setzen uns daher für eine solidarische Lösung auf europäischer Ebene ein, um das System zu entlasten und sicherzustellen, dass Menschenrechte gewahrt bleiben. Selbstverständlich benötigen wir auch eine humanitäre Steuerung der Migration. 

Im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf EU-Ebene wird derzeit daran gearbeitet, die Asylverfahren innerhalb Europas gerechter zu gestalten und eine solidarische Verteilung von Geflüchteten sicherzustellen. Diese Reform strebt an, die Aufnahme und Zuständigkeit innerhalb der EU klarer und gerechter zu regeln, sodass Erstankunftsländer an den Außengrenzen der EU entlastet und Geflüchtete besser über alle EU-Mitgliedstaaten verteilt werden. Damit wird verhindert, dass es zu einer unverhältnismäßigen Belastung an den EU-Außengrenzen kommt. Diese Verteilung ist auch ein zentraler Schritt, um die Herausforderungen des Dublin-Systems zu überwinden, das bisher viele Asylverfahren auf die ersten Ankunftsländer konzentriert.

Die Wahrung der Menschenrechte, wie sie in nationalen und internationalen Normen, einschließlich der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), verankert sind, ist für uns elementar. Unsere Verfassung ist dabei die Basis unserer politischen Arbeit. 

Richtig ist: Nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, hat Anspruch auf Asyl. Aber jeder Mensch, der unseren Schutz, hat Anrecht auf ein rechtsstaatliches Verfahren mit individueller Prüfung. Wer nach sorgfältiger Prüfung der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen sowie nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel kein Aufenthaltsrecht erhalten hat, muss ausreisen – sofern dem keine Abschiebehindernisse entgegenstehen. 

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sieht zudem vor, dass Asylanträge in allen EU-Staaten schneller und transparenter bearbeitet werden. Diese Neuregelung ermöglicht, dass Verfahren in den sicheren Drittstaaten stärker durchgesetzt und gegebenenfalls Rückführungen schneller organisiert werden können, falls kein Anspruch auf Asyl besteht.

Für uns hat die freiwillige Rückkehr Vorrang. Wir befürworten klare und rechtlich faire Rückführungsprozesse für jene, die keinen Anspruch auf Asyl besitzen. Eine unverhältnismäßige Verschärfung von Abschiebe- und Abschiebehaftregeln lehnen wir ab. Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete verbieten sich. 

Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Max Lucks

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