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Matthias W. Birkwald
DIE LINKE
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Frage von Thomas S. •

Verschlimmbesserung ? Warum mit pauschalen Prozentsätzen für Bestandsrenten Erwerbsminderung neue Ungerechtigkeiten schaffen statt Neuberechnung nach jetzt geltendem Recht ? Warum noch 2 Jahre warten?

Da Herr Heil nie antwortet,auch an Sie: Warum nur eine teilweise Anpassung bei den Bestandsrentern mit „pauschalen“ Prozentsätzen (widerspricht den Rentenberechnungsgrundsätzen völlig),warum mit dem „Giesskannenprinzip“ innerhalb der Bestandsrentner neue Ungerechtigkeiten schaffen: mit Zurechnungszeit und individuellen Faktor Vergleichsbewertung (bei jedem Rentner abhängig von den geleisteten Zahlungen unterschiedlich hoch),werden Entgeltpunkte ermittelt. Dieser individuelle Faktor Vergleichsbewertung bleibt beim Giesskannenprinzip unberücksichtigt und schafft neue Ungerechtigkeiten innerhalb der Bestandsrentner und gegenüber Neuzugängen.
Wieso wird die Rentenhöhe bei den Bestandsrentnern nicht einfach mit den neuen Zurechnungszeiten neu ermittelt (das geht !!!, die ungerechte Anhebung der Zurechnungszeiten gem. § 253a SGB VI könnten Sie gleich mit verbessern), das wäre sozial gerecht !
Wird bis 2024 gewartet, damit noch möglichst viele Bestandsrentner vorher versterben ? Wie zynisch !

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage zu der seit Langem geforderten Übertragung der verbesserten Zurechnungszeiten auf die Bestandsrenten.

Ich stimme Ihnen völlig zu:

Die pauschalen Prozentsätze sind nur eine suboptimale Angleichung des Rechtstands der Bestandsrenten an die für neue EM-Rentnerinnen und -rentner gültige Zurechnungszeit. Ich kritisiere vor Allem, dass für die beiden Pauschalen von 7,5 und 4,5 Prozent keine Berechnungen vorgelegt wurden. Es ist ein Skandal, dass die von der Bundesregierung vorgesehenen Zuschläge in Höhe von 7,5 und 4,5 Prozent weit hinter den ungerechten Abschlägen von meist 10,8 Prozent zurückbleiben sollen. Ich fordere die Bundesregierung darum auf, für die Zuschläge sehr bald eine Vergleichsberechnung mit den aktuellen Jahrgängen vorzulegen. Statt alle Erwerbsminderungsrentnerinnen und Erwerbsminderungsrentner gleich zu behandeln, begrenzt die Ampel die jährlichen Ausgaben für die Zuschläge willkürlich und ohne jeden nachvollziehbaren Grund auf 2,6 Milliarden Euro. Die Sozialverbände haben bereits errechnet, dass die Zuschläge fast doppelt so hoch sein müssten. Das sieht DIE LINKE auch so! Die Verbesserungen dürften zudem nicht erst ab Juli 2024 berechnet werden, sondern schon für das kommende Jahr, selbst wenn sie aus guten Gründen seitens der Rentenversicherung erst 2024 ausgezahlt werden können.

 

Zum Hintergrund der einzelnen Regelungen empfehle ich Ihnen noch einmal die Lektüre der Stellungnahmen der DRV und des SoVD, die Sie hier finden:

 

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/erwerbsminderungsrenten-bestandsverbesserungsgesetz.html.

 

Zu Ihrer Frage nach der fehlenden Berücksichtigung der Gesamtleistungsbewertung bei der vorgeschlagenen pauschalen Erhöhung würde ich gerne mal mit Ihnen telefonieren.

Wenden Sie sich dazu bitte freundlicherweise an meinen wissenschaftlichen Mitarbeiter, Herrn Michael Popp, den Sie unter 030/227-71212 telefonisch erreichen können.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Ihr Matthias W. Birkwald MdB

 

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