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Matthias W. Birkwald
DIE LINKE
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Frage von Robert S. •

Herr Birkwald, können Sie ihre Gründe für Ihre Enthaltung beim Gesetz zur Namensänderung (Selbstbestimmungsgesetz) erläutern?

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie besten Dank für Ihre Frage bezüglich meines Abstimmungsverhaltens beim Selbstbestimmungsgesetz. Von der Gruppe Die Linke im Bundestag, der ich angehöre, haben fast alle Abgeordneten dem Entwurf zum sogenannten Selbstbestimmungsgesetz zugestimmt. Neben mir haben noch zwei weitere Abgeordnete meiner Gruppe sich bei der Abstimmung enthalten. Meine Enthaltung ist durch persönliche Bedenken und Zweifel begründet, welche auch durch die parlamentarische Debatte sowie weitere Gespräche und Lektüren in deren Umfeld nicht überzeugend ausgeräumt werden konnten.

Grundsätzlich halte ich die Kernidee des Selbstbestimmungsgesetzes – nämlich die Entbürokratisierung der Änderung des Geschlechtseintrags für Volljährige – für durchaus sinnvoll. Ich finde, dass eine Vornamens- und Personenstandsänderung mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt für Erwachsene möglich werden muss – ohne die bisherige diskriminierende Praxis der Zwangsberatungen, Gutachten, ärztlichen Atteste und Gerichtsverfahren, die bei vielen Betroffenen große psychische Schäden angerichtet haben.

Dennoch bleiben am nun verabschiedeten Gesetz für mich zwei größere Kritikpunkte: Erstens ist das Wechseln des Personenstandes nun jährlich möglich. Das könnte zu einem Missbrauch des Gesetzes durch Trittbrettfahrer und Trittbrettfahrerinnen führen. Eine Änderung des Personenstandes sollte meiner Meinung nach zwei Mal möglich sein: Einmal hin zum neuen Geschlecht und einmal zurück.

Zweitens sehe ich die Möglichkeit für 14jährige und andere Minderjährige, den Personenstand – ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten – zu ändern, sehr kritisch. Gerade in der Pubertät, in der sich das Gehirn noch entwickelt und Geschlechtsidentitäten hinterfragt werden, ist es meines Erachtens ein Fehler, die Personenstandsänderung zu ermöglichen. Daher halte ich hier eine Altersgrenze von 18 Jahren zwar für sachgerecht, würde aber auch noch 17 Jahre akzeptieren.

Die Kombination meiner beiden Kritikpunkte muss hier gesehen werden.

Sie sehen also, dass ich mir mein Abstimmungsverhalten zum Selbstbestimmungsgesetz nicht leicht gemacht, sondern wohl überlegt und abgewogen habe. Die beeindruckende Zahl der unterstützenden Organisationen zu diesem Gesetz wiegt schwer. Genauso schwer wiegen für mich allerdings die vielen Zuschriften, welche ich von besorgten Vätern und Müttern und ausgewiesenen Feministinnen aufgrund des Selbstbestimmungsgesetzes erhalte bzw. erhalten habe.

In der Hoffnung, dass auch nach Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes die Debatte nicht enden, aber sachlicher, mit größerer Rücksicht auf begründete Bedenken und vor allem ohne Diffamierungen geführt werden möge, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,

Ihr Matthias W. Birkwald MdB

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