Frage an Matthias W. Birkwald von Michael P. bezüglich Bildung und Erziehung
Schriftliche Anfrage
an den Abgeordneten Matthias W. Birkwald Partei: Die Linke
vom Datum: 03.04.2021
Schulbegleitung während „Lernen zuhause“
19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
An das Ausschussmitglied
- Arbeit und Soziales
- Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
- Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Kinderkommission – zur Wahrnehmung der Belage der Kinder
Ich frage den Bundestagsabgeordneten:
1.
In welchem Ausmaß sind Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter während der coronabedingten Schulschließungen im Schuljahr 2019/2020 zum Einsatz gekommen?
2.
Können Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter auch während der Phase des „Lernens zuhause“ eingesetzt werden?
3.
Wie stellt sich die finanzielle Auswirkung der Schulschließungen auf die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sowie die Träger dar?
4.
Gibt es ein Konzept für Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter für das Schuljahr 2020/2021, sollte es wieder zu einer Phase des „Lernens zuhause“ kommen?
5. Wie viele Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter gibt es aktuell in der Bundesrepublik Deutschland (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Stadt und Landkreisen und kreisfreien Städten angeben)?
Sehr geehrter Herr Prause,
der Anspruch auf Schulbegleitung beruht ja auf § 35a SGB VIII in den Erziehungshilfen oder der Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII und hat zum Ziel, die in der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte diskriminierungsfreie Inklusion im Schulunterricht zu sichern.
Leider liegt die Ausgestaltung der Hilfe, besonders nach SGB VIII, in Länderkompetenz. Bundesweite Zahlen dazu liegen leider nicht vor. Zudem gibt es auch sehr deutliche Unterschiede in der Ausgestaltung und Finanzierung. Leider hatten unsere Recherchen deshalb keinen Erfolg. Wir würden Sie bitten, sich an eine/n Landtagsabgeordnete/n aus Ihrem Wahlkreis zu wenden. Bei weiteren Fragen, rufen Sie gerne in meinem Berliner Büro an.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Matthias W. Birkwald MdB