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Matthias W. Birkwald
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Frage von Bernd S. •

Frage an Matthias W. Birkwald von Bernd S. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Birkwald,

der Presse ist zu entnehmen, dass ein weiteres Mal die "Mütterrente" angehoben wird.

Ist es auch diesmal so, dass die bedürftigsten der Mütter, also diejenigen die auf ergänzende Grundsicherung angewiesen sind, auf die Erhöhung verzichten müssen, indem die Mehreinnahme mit der Grundsicherung verrechnet wird? Und wenn ja, gibt es Erkenntnisse darüber in welchem Maße die Rentenkasse zu Gunsten der Sozialhilfe belastet wird?

MfG

B. S.

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Lieber Herr S.,

Sie haben völlig Recht: Die aus der Verlängerung der Kindererziehungszeiten von zwei auf zweieinhalb Jahre für bis 1992 geborene Kinder resultierende Rentenerhöhung (16,03 Euro brutto im Westen / 15,24 Euro brutto im Osten) wird voll auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Die steuerfinanzierten Zuschüsse aus der Grundsicherung werden dadurch reduziert, die Ausgaben für vorrangig aus Beitragsmitteln finanzierte sog. 'Mütterrente' stiegen. Die Grundsicherungsstatistik und die Rentenstatistik sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf der Ebene der Personen verknüpft, deshalb kann man nicht genau sagen, wie hoch die Umschichtung zuungusten der Steuerzahlenden sein wird. Was wir aus den Statistiken wissen, ist, dass von den 552.678 Beziehenden einer Grundsicherung im Alter 467.000 eine Alters- oder Hinterbliebenenrente beziehen, die Hälfte jeweils Frauen.

DIE LINKE im Bundestag fordert in diesem Zusammenhang dreierlei:

Erstens muss die sogenannte Mütterente endlich in Ost und West gleich bewertet und unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes drei Jahre betragen!

Zweitens sollen die Ausgaben der Rentenversicherung für die Kindererziehungszeiten vollständig aus Steuermitteln des Bundes erstattet werden und drittens muss die neue Freibetragsregelung für private und Betriebsrenten vollständig auch auf gesetzliche Renten übertragen werden. Der neue Freibetrag in der Grundsicherung setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag von 100 Euro und einem erweiterten Freibetrag für zusätzliche Altersvorsorge i. H. v. 30 Prozent der Leistung dieser Altersvorsorge, die den Sockelbetrag übersteigt. Insgesamt ist der Freibetrag auf 50 % der Regelbedarfsstufe 1 nach SGB XII (in 2018: 208 Euro) begrenzt.

Abschließend fordert DIE LINKE eine einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente von derzeit 1.050 Euro netto: Wir wollen eine Solidarische Mindestrente als Notbremse gegen Altersarmut. Sie wird - ähnlich wie in Österreich - als Zuschlag aus Steuermitteln auf das jeweilige gesamte Alterseinkommen unterhalb der Armutsgrenze gezahlt, so dass gelten möge: Niemand soll im Alter von weniger als 1050 Euro leben müssen. Unser Ziel ist, das Rentensystem so umzubauen, dass möglichst wenig Menschen auf die Solidarische Mindestrente angewiesen sein werden.

Für diese Ziele werden wir uns in den anstehenden Beratungen des Haushalts 2019 und des neuen Rentengesetzes einsetzen! Hilfreich ist es auch immer, wenn Sie und viele andere diese Ungerechtigkeiten auch gegenüber ihren lokalen Abgeordneten von Union und SPD äußern!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias W. Birkwald

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