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Matthias W. Birkwald
DIE LINKE
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Frage von F. H. •

Frage an Matthias W. Birkwald von F. H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Birkwald,

sehen Sie im Steuerveranlagungssystem Reformbedarf? Sind die Lohnsteuerklassen zeitgemäß? Welche allgemeinen Reformvorschläge haben Sie?

Im Speziellen interessiert, ob aus Ihrer Sicht die steuerlichen Be- und Entlastungen für sog. Alleinerziehende im Vergleich zu Familien und Singles adäquat bemessen sind? Wo würden Sie außerdem die Getrennterziehenden eingruppieren?

Ist das nachkriegsbundesrepublikanische Steuerveranlagungssystem (Ehegatten-Splitting etc.) sonst in irgendeiner Form reformierungsbedürftig?

Was kann man konkret von Ihnen erwarten?
Freundliche Grüße

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr H.,

Das Ehegattensplitting halte ich für kein geeignetes Instrument zur Förderung von Familien. Das sieht meine Partei, DIE LINKE, ganz genauso. Wir LINKEN wollen daher das Ehegattensplitting abschaffen. Um Härten zu vermeiden soll ein nicht ausgeschöpfter Grundfreibetrag zwischen verheirateten oder verpartnerten Paaren steuerlich übertragbar sein – das entspräche auch der geltenden maximalen steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen zwischen Nichtverheirateten bzw. Nichtverpartnerten.

Durch die Abschaffung des Ehegattensplittings verlören die bisherigen Lohnsteuerklassenkombination III/V sowie IV/IV mit Faktor ihren Sinn. Sie könnten daher ersatzlos gestrichen werden. Ein regelmäßig anfallender nicht ausgeschöpfter Grundfreibetrag soll unseres Erachtens im Lohnsteuerverfahren durch einen Eintrag bei den Lohnsteuerklassenmerkmalen berücksichtigt werden.

DIE LINKE hält steuerlichen Maßnahmen für nicht geeignet zur Unterstützung getrennt oder allein erziehender Eltern. Warum? Nun, sie würden höchst unsozial wirken: Arme Elternteile, die am meisten einer Unterstützung bedürfen, würden damit nicht - oder allenfalls gering - entlastet; denn ihr zu versteuerndes Einkommen fällt regelmäßig so gering aus, dass bereits jetzt keine Einkommensteuer mehr anfällt. Auf der anderen Seite würden Elternteile mit hohen Einkommen, also diejenigen die am wenigsten einer Unterstützung bedürfen, am meisten entlastet.

Daher fordert DIE LINKE zur gezielten Förderung von Familien mit Kindern eine Anhebung des Kindergeld von derzeit 192 EUR pro Monat für das 1./2. Kind auf 328 EUR pro Monat und Kind. Der Betrag von 328 Euro entspricht dem maximalen Steuervorteil, der sich aus den vollen kindbezogenen Freibeträgen (Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) im geltenden Einkommensteuertarif ergibt. Dabei wurde eingerechnet, dass wir im Vergleich zum geltenden Recht von einem höheren sächlichen Existenzminimum für Kinder ausgehen. Auf diese Weise erreichen wir zum einen, dass uns alle Kinder steuerlich gleich viel wert sind. Die bisherigen kindbezogenen Freibeträge würden überflüssig und könnten somit gestrichen werden.

Herzlichst,
Ihr Matthias W. Birkwald

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