Frage an Matthias W. Birkwald von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Birkwad,
vielen Dank für Ihre Antwort,
ich frage mich nur, ob sich das Heutige Rentenrecht verfassungswidrig ist, denn im Grundgesetz steht doch: vor dem Gesetz sind Alle Menschen gleich. Verstößt das Rentenrecht nicht dagegen? Ich verfolge immer die Debatten im Fernsehen und bedauere es Sehr,das die spd und Cdu/Csu immer mit ja stimmen. Deswegen sind wir Ihrer Partei auch so dankbar,daß Sie für uns weiter kämpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Demski
Sehr geehrte Frau Demski,
vielen Dank für Ihre Nachfrage und das Lob. Mit Ihrem Hinweis, dass eine unterschiedliche Behandlung von Neu- und Bestandsrenten eigentlich gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, haben Sie recht. Leider argumentiert das Bundesverfassungsgericht aber regelmäßig bei Stichtagsregelungen wie folgt: "Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG sei ebenfalls nicht gegeben. Dem Gesetzgeber sei es nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringe. Die hier vorgenommene Differenzierung zwischen Rentenzugang und Rentenbestand sei eine solche typische Stichtagsregelung, die auch sachlich gerechtfertigt sei. Es entspreche den besonderen Strukturen des Rentenrechts und Vertrauensschutzerwägungen, abgeschlossene Rentenbiographien nicht mehr aufzurollen."
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/02/ls20070227_1bvl001000.html
Darüber könnte man jetzt lange diskutieren, aber dies führt nicht weiter und bringt uns am Ende nur an den Punkt zurück, dass diese Ungleichbehandlung politisch vom Gesetzgeber beseitigt werden muss. Der juristische Weg ist hier (leider) nicht erfolgsversprechend.
Gerne können Sie mir zukünftig auch direkt schreiben: matthias-w.birkwald@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Matthias W. Birkwald MdB