Frage an Matthias W. Birkwald von WALDEMAR A. bezüglich Soziale Sicherung
Seehr geehrter Herr Birkenwald,
nach der heutigen Gesetzeslage könnte ich als Schwerbeschädigter im Jahre 1956 Gebohrener mit 60 Jahren und 10 Monaten mit 10,8% Abschlägen in den vohrzeitigen Ruhestand gehen.Da ich mit 60 Jahren Arbeitsleben ohne Arbeitslosigkeit 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse Einbezahlt habe und keine Erwerbsminderungsrente beantragen möchte,hätte ich gerne eine Info wie die neue Rentenreform für Schwerbeschädigte im Arbeitsleben geändert wird? Müssen Menschen in dieser Situation auch bis 63 Jahren und 45 Beitrags Jahren im Berufsleben stehen um Abschlagsfrei in den wohl verdiente Ruhestand gehen zu können? Danke in voraus für ihre Antwort
Sehr geehrter Herr Ablass,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte. Entschuldigen Sie aber zunächst die verspätete Antwort. Seit der Veröffentlichung des Rentenpakets durch die Bundesregierung häufen sich bei uns im Büro die Anfragen.
Dies ist - wie nicht zuletzt auch in Ihrem Fall - darauf zurück zu führen, dass die begrenzten Maßnahmen zwar Verbesserungen für einzelne Gruppen von Versicherten bringen, aber damit auch wieder neue Ungerechtigkeiten schaffen.
Für Schwerbehinderte ist aufgrund der begrenzten Reichweite der Reform leider keine Verbesserung vorgesehen.
Sie könnten, da Sie anscheinend die Voraussetzung für die Rente ab 63 erfüllen, als Jahrgang 1956 im Alter von 63 Jahren und 8 Monaten ohne Abschläge in Rente gehen. Das wären 2 Monate früher als der reguläre abschlagsfreie Rentenbeginn für Schwerbehinderte. Ebenfalls scheinen Sie die Voraussetzungen für die Rente für langjährige Versicherte (35 Jahre) zu erfüllen, die sie mit Abschlägen ab 63 Jahren erreichen können.
Das alles ist aber keine wirkliche Hilfe für Sie, wenn sie - wie gewünscht - 2016/2017 vorzeitig in Rente gehen wollen und dafür auch Abschläge in Kauf nehmen würden.
DIE LINKE im Bundestag kritisiert das scharf: Die Rente erst ab 67 ist und bleibt für die Mehrheit der Beschäftigten ein reines Rentenkürzungsprogramm. Sie muss daher zusammen mit allen mit ihr verbunden Anhebungen von Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung, ohne Wenn und Aber zurück genommen werden und nicht nur für bestimmte Gruppen abgemildert werden. Alle müssen wieder spätestens ab 65 Jahren abschlagsfrei in Altersrente gehen dürfen, Menschen mit anerkannten Schwerbehinderungen weiterhin ab 63 Jahren.
Wir treten darüber hinaus dafür ein, Menschen, die - wie Sie - sehr lange gearbeitet haben (40 Beitragsjahre inklusive gleichgestellter Zeiten) eine abschlagsfreie Rente ab 60 Jahren zu ermöglichen. Dann könnten auch Sie 2016 abschlagsfrei in Rente gehen!
Sie sehen, wir stehen zumindest mit unseren Forderungen an Ihrer Seite, aber wir haben leider noch nicht die parlamentarischen Mehrheiten um diese Forderungen durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias W. Birkwald MdB