Frage an Matthias W. Birkwald von Helmut O. bezüglich Soziale Sicherung
Betreff : Falsche Anrechnung der Unfall - mit der gesetzlichen Rente
Sehr geehrter Herr Birkwald ,
ist Ihnen bewusst , dass die Verrechnung der Unfall – mit der gesetzlichen Rente ( Altersrente ) falsch angewandt wird ?
Diese Verrechnung beider Renten wird im § 93 SGB VI geregelt .
Anders ausgedrückt : Der § 93 SGB VI ist hier nicht Gegenstand dieser Ausführung , sondern die Logik und Richtigkeit des im Gesetz fixierten Modus .
Die Darlegungen im § 93 SGB VI sind sehr komplex und bedürfen einer ausführlichen Erklärung , was aber sehr sehr viele Zeichen erfordert . Die nötige Menge der Zeichen stehen hier nicht zur Verfügung und sind deshalb in einem externen Schreiben unter „ www.rentenberechnung-info.de „
zusammen gefasst .
Wissen Sie Herr Birkwald , wie viel Unfallgeschädigte in der BRD leben ?
Es sind circa 8% der erwerbstätigen Arbeiter , die von Ihnen eine gerechte und soziale Politik erwarten .
Ist Ihnen bewusst , aus welcher Zeit der § 93 SGB VI stammt ?
Das Gesetz stammt noch aus der Bismarckzeit 1889 , also zu einer Zeit , als das Soziale laufen lernte .
Aber alle diese Fragen sind nicht Gegenstand dieser Ausführung , sondern diese eine Frage : Wissen Sie Herr Birkwald , dass die beiden Renten falsch miteinander verrechnet werden ???
Wir können Sie nur darum bitten , sich dieser Sache anzunehmen . Es drängt in der Zeit , die Wahlen stehen vor der Tür und das Thema sollte bis dahin erledigt sein .
Halt , da fällt mir noch eine Frage ein . Was muss ich machen , damit ich mit
Ihnen , den Abgeordneten Matthias Birkwald, kommunizieren kann in Schrift und/ oder telefonisch und nicht immer wieder von Ihrem Büro abgewiesen werde ??? Die Angelegenheit ist zu wichtig , um nicht mit meinem Volksvertreter persönlich zu reden .
Mit freundlichen Grüssen
Helmut Oster
Sehr geehrter Herr Oster,
vielen Dank für Ihre Anfrage via Abgeordnetenwatch. Wie auch der Kollege Anton Schaaf von der SPD-Fraktion ( http://www.abgeordnetenwatch.de/anton_schaaf-575-37914--f380942.html#q380942 ) muss ich mich zunächst einmal darüber wundern, dass Sie behaupten, von meinem Büro abgewiesen worden zu sein. Mein ehemaliger Mitarbeiter hat mehrfach mit Ihnen telefoniert und korrespondiert.
Auch wir haben die von Ihnen vorgetragenen Einwände mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln überprüft und kommen ebenfalls nicht zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Grundlagen falsch angewendet würden. Falls Sie eine Prüfung Ihres Anliegens durch den Deutschen Bundestag wünschen, können Sie sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden. Eine Petition können Sie elektronisch einreichen (unter https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=new ) oder durch ein formloses Schreiben, in dem Ihr Anliegen dargelegt wird. Die Postadresse lautet: Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.
Ansonsten steht Ihnen natürlich der Rechtsweg offen. Für eine gerichtliche Klärung empfehle ich Ihnen allerdings, sich einen sozialrechtlich kompetenten Rechtsbeistand zu beschaffen und/oder sich im Vorfeld von Beratungsstellen der Sozialverbände oder Gewerkschaften beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias W. Birkwald