Frage an Matthias W. Birkwald von Jörn N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Seit Jahrzehnten werden Taxifahrer mit Prozenten von den Umsätzen entlohnt. Das führt dazu, daß diese, um auf das notwendigste Existenz-Minimum zu kommen, mindestens 12, oft sogar bis zu 16 Stunden arbeiten müssen! Mit einem durchschnittlichen Stundenlohn von ca. 4,50 Euro plus etwa 10% Trinkgeld.
Taxifahrer sind überproportional in Unfälle verwickelt, was nicht gut ist für die Fahrer aber auch nicht für die Gäste! Und das Sozialsystem schon mal gar nicht.
Gleichzeitig MÜSSEN viele Fahrer, die eine Familie zu ernähren haben, noch aufstocken durch HartzIV usw.
Dieses Alles wurde und wird von den für uns zuständigen Behörden seit Jahrzehnten wissentlich toleriert und sogar unterstützt! Obwohl hier Bundesgesetze gebrochen werden wie zB das PBefG, wo die Behörden verpflichtet sind, für eine Funktionalität des Gewerbes zu sorgen, und solche Hungerlöhne zeigen ja überdeutlich, das es eben NICHT funktioniert!
Jetzt haben wir aber seit einigen Monaten herausgefunden, daß eine prozentuale Entlohnung der Fahrer dem Bundesgesetz FPersG (Fahrpersonalgesetz) §3 widerspricht! Ebenso den Bundesgesetzen und EU-Vorschriften für Arbeitszeiten! Jedweder Akkordlohn auch bei Taxifahrern ist untersagt!
Trotzdem versuchen die Behörden der Bundesländer entweder gar nicht oder nur verhalten zu reagieren und das Ganze auf die lange Bank zu schieben!
Näheres erfahren Sie in meinem Forum unter: www.mycrazytaxis.com/taxiforum .
Da es sich hierbei um BUNDESGESETZE handelt, wäre natürlich der Bundestag zuständig für deren Einhaltung! Damit also auch unsere Abgeordneten dort.
Es wäre also schön, wenn Sie dieses Thema einmal im Ausschuß oder im Parlament selbst ansprechen könnten!
Eine Änderung dieses Ausmaßes würde das Gewerbe von Grund auf umkrempeln, aber es liegt derart im Argen, daß dieses nötig ist und von den Behörden auf der Basis der geltenden Bundesgesetze endlich auch angepackt wird!
Für Fragen und weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Jörn Napp
Sehr geehrter Herr Napp,
vielen Dank für Ihre Frage vom 17. Juli 2012.
Zunächst einmal versichere ich Ihnen, dass ich Ihren Ärger über die relativ schlechte Einkommenssituation von Taxifahrerinnen und Taxifahrern verstehe und ihre Kritik auch völlig teile.
Die Frage ist allerdings, ob es eine rechtliche Handhabe dagegen gibt bzw. ob die der-zeitige Praxis einem Gesetzesverstoß gleichkommt. Zunächst einmal bin ich der Überzeugung, dass die schlechten Verdienstmöglichkeiten für Taxifahrerinnen und Taxifahrer maßgeblich darin begründet liegen, dass von den Behörden zu viele Konzessionen erteilt wurden und werden. Dies ist aber keine Frage der Gesetzgebung, ebenso wenig wie die Frage, ob die Art und Weise der Bezahlung als Akkordarbeit zu bezeichnen ist. Sie stimmen mir sicher zu, dass es gut ist, dass es einen solchen Tatbestand des Verbots der Akkordarbeit für das Fahrpersonal gibt. Der Gesetzgeber ist damit also nicht gefragt, sondern die zuständigen Behörden in den Ländern, die die Gesetze vollziehen. Darunter fällt auch die Frage, ob die Praxis im Taxigewerbe dem Tatbestand der Bezahlung nach Akkord entspricht. Dies kann ich leider nicht beurteilen. In Ihrer Frage haben Sie mir dazu auch keine näheren Angaben gemacht. Ich würde mich deswegen freuen, wenn Sie mir konkretere Hinweise, warum Sie davon ausgehen, dass der Akkord-Paragraph greifen soll, zukommen ließen. Ich würde diese Hinweise dann an meine zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen weiterleiten.
Unbenommen ist Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen in jedem Fall, sich zu organisieren und gemeinsam für eine bessere Bezahlung einzusetzen! Wir als LINKE im Bundestag setzen uns für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 10 Euro ein. Der soll dann selbstverständlich auch für Taxifahrerinnen und -fahrer gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias W. Birkwald, MdB