Frage an Matthias W. Birkwald von Hans-Jürgen H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Birkwald,
da wir mit Hartz IV-Geldern unser Leben gestalten müssen und wir daher von den Fernseh- und Rundfunkgebühren befreit sind wird nun ja diese Befreiung aufgehoben.
Die neue Regelung betrifft sogar Haushalte die über keinerlei Empfangsgeräte verfügen.
Setzen Sie sich oder werden Sie sich dafür einsetzen das zb. Hartz IV.ler weiterhin von dieser Zwangsabgabe befreit werden?
Netten Gruß
Sehr geehrter Herr Helmsen,
nach den Plänen der Ministerpräsidenten sollen beim Übergang zur Haushaltsabgabe für die Hartz-IV-Beziehenden weiterhin Rundfunkgebührenbefreiungen gewährt werden. Allerdings werden durch die Neuregelung nun mehr als 40 Mio. Haushalte - das sind zusätzliche 7,9 Mio. Beitragszahlende gegenüber der bestehenden Regelung - gebührenpflichtig. Aus diesem Grund müssen künftig auch Hartz-IV-Beziehende, die gar kein Rundfunkgerät besitzen, einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Zudem werden weiterhin keine Befreiungen für Personen in Hartz-IV mit Zuverdienst gewährt.
DIE LINKE im Bundestag und ich selbst lehnen die Haushaltsabgabe als eine sozial ungerechte Zwangsabgabe ab. Wir sind der Überzeugung, dass die Rundfunkgebühr nur zahlen soll, wer auch den Rundfunk nutzt. Die Grundgebühr für Radios und neuartige Empfangsgeräte muss erhalten bleiben. Die Rundfunknutzung über Handys und PCs soll wie bei einem Online-Zeitungsabo mit einer zugeteilten PIN-Nummer freigeschaltet werden. Zudem setzen wir uns für eine Ausweitung der sozialen Befreiungstatbestände ein. Auch von Hartz-IV Betroffene mit Zuverdienst und Personen mit Niedrigeinkommen oder Niedrigrenten müssen einen Anspruch auf Rundfunkgebührenbefreiung erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias W. Birkwald