Wie stehen sie zu den bekannten Hochrisiko-Personen in den AfAs, speziell gerade derer in der AfA Kusel?
Sehr geehrter H. Mieves, soeben hat der BT den Gesetzentwurf der Union abgelehnt. M.E. hätte dieser auch kaum eine Auswirkung auf die Verhinderung solcher Taten wie die in Aschaffenburg gehabt. Wie stellt sich die SPD vor, solche Taten zu verhindern, anstatt im Geschehnisfall wieder nur salbungsvolles Bedauern zu äussern?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage, bzw. Ihre zwei Fragen.
Zu Gefährdern und/oder Straftätern in Aufnahmeeinrichtungen, insbesondere in Kusel. Sie beziehen sich dabei auf Informationen, die im Internet die Runde machen und die sich ihrerseits auf eine kleine Anfrage im Landtag Rheinland-Pfalz beziehen. Nach diesen Informationen sollen sich aktuell 8 Intensivstraftäter bzw. Gefährder im Landkreis Kusel - nicht in der Aufnahmeeinrichtung - aufhalten. Das stimmt jedoch nicht. Im Rahmen eines statistischen Projektes des Landes Rheinland-Pfalz wurden 8 Personen aufgeführt, von denen jedoch heute nur noch eine Person im Landkreis lebt. Die anderen Personen leben teilweise seit Jahren nicht mehr im Landkreis, da inhaftiert, ausgereist oder in ein anderes Bundesland verzogen. Der Fall der verbleibenden Person wird derzeit von den Behörden bearbeitet.
Grundsätzlich stimme ich zu, dass Menschen, die bei uns Schutz suchen, aber hier mit Gewaltdelikten straffällig werden, bei uns kein weiteres Bleiberecht haben dürfen. Die Ausreisepflicht muss bei diesen Menschen schneller vollzogen werden können. Dafür sind aber harte Parolen und Gesetzesvorschläge, die Völkerrecht, Menschenrecht, EU-Recht und deutsches Grundgesetz brechen, nicht der richtige Lösungsweg. Die Ampel hatte bereits Anfang letzten Jahres ein Paket mit 8 Maßnahmen zur Beschleunigung von Rückführungen verabschiedet. Das hat bereits zu einem Anstieg von 20% bei Abschiebungen geführt. Noch deutlich mehr erwarte ich, wenn die Verhandlungen zu weiteren Rückführungsabkommen u. a. mit Usbekistan als Nachbarland von Afghanistan abgeschlossen sind. Denn oft hapert es nicht an der deutschen Gesetzeslage oder den Behörden, dass ausreisepflichtige Menschen nicht abgeschoben werden können. Sondern an der Verweigerung der Herkunftsländer, ihre Staatsbürger zurückzunehmen.
In der ganzen aktuellen Debatte ist es wichtig, ehrlich zu sagen, dass wir als Bundesrepublik Deutschland mit keiner Maßnahme die irreguläre Migration eindämmen oder gar beenden können. Das geht nur als EU gemeinsam. Auch die Rückführungen nach dem Dublin Abkommen können wir nicht einfach so machen, wenn Italien oder Spanien die Migranten nicht zurücknehmen. Auch hier muss eine neue Regelung her. Und die haben wir mit dem s. g. Gemeinsamen Asyl-System der EU. Es wurde im vergangenen Jahr auf EU-Ebene beschlossen und muss jetzt in allen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden. Diesen Ratifizierungs- und Umsetzungsprozess der neuen Regeln sollten die Staaten beschleunigen. Dafür sollte sich die nächste Bundesregierung mit Blick auf Migration prioritär einsetzen!
Mit Ihrer zweiten Frage stellen Sie einen Zusammenhang zwischen der furchtbaren Tat in Aschaffenburg und dem Gesetzentwurf der Union - dem s.g. "Zustromgesetz" her. Bzw. dessen Verhinderung u. a. durch die SPD. Auch dazu nehme ich gerne Stellung. Das Gesetz hat drei Kernpunkte:
1. Der Begriff „Begrenzung“ soll wieder in den Zweck des Aufenthaltsgesetzes übernommen werden. Das ist reine Rhetorik ohne Folgen.
2. Beendigung Familiennachzug für s. g. subsidiär Schutzberechtigte. Hier geht es um Ehepartner und Kinder von bereits hier lebenden Kriegsflüchtlingen. Der Familiennachzug für diese Gruppe ist schon jetzt stark eingeschränkt und nur aus humanitären Gründen gestattet. Also auch hier reine Symbolpolitik.
3. Zuständigkeitserweiterung der Bundespolizei für Abschiebungen. Die Bundespolizei selber lehnt das ab. Die Aufgabe ist bei den Ländern am richtigen Platz. Eine bessere Vernetzung von Bundes- und Länderpolizei wäre jedoch sinnvoll. Zudem kritisiere ich die CDU beim Thema Bundespolizei besonders scharf, denn die Ampel hatte im s. g. Sicherheitspaket die Forderungen aus der polizeilichen Praxis aufgegriffen. Die Union hat diesen Teil des Sicherheitspakets im Bundesrat abgelehnt. Worum ging es uns dabei?: Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei Gefahrenabwehr und Strafverfolgung müssen gestärkt werden. Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei (BPOL) benötigen dafür Zugriff auf die erforderlichen Daten und müssen über die notwendigen Instrumente verfügen, diese Daten aufzubereiten und auszuwerten. Mit unserem Gesetzentwurf sollten daher neue Befugnisse geschaffen für den biometrischen Internetabgleich, die automatisierte Datenanalyse, BKA-Anfragen bei Banken sowie eine Kontrollbefugnis für die Bundespolizei für bereits durch uns eingerichtete Waffenverbotszonen. Das alles hat die Union im Bundesrat verhindert.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Mieves