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Matthias Mieves
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Frage von Doris D. •

Wann kommt die Reduktion der Bürokratie im Bauwesen?

Beispiel: Neuerdings wird von Baubetrieben (hier: Fliesenlegerbetrieb) verlangt, dass ihre Mitarbeiter eine Internet-Schulung über den Gebrauch von BAUSCHAUM machen, den sie seit Jahren OHNE Schulung verwenden, und zwar in ihrer Arbeitszeit und natürlich auf Kosten des Arbeitgebers. Bauschaum kann jeder Laie im Baumarkt erwerben. Die Anwendung wird auf der Packung genau beschrieben. Warum nehmen wir uns nicht ein Beispiel an Dänemark, das für jedes neue Gesetz 3 alte abgeschafft werden?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Das Thema Bürokratieabbau ist zentral für die Ankurbelung der Wirtschaft, natürlich auch der Bauwirtschaft. Deshalb ist der Bürokratieabbau einer von 10 zentralen Punkten, mit denen die Bundesregierung ihre Leitlinien für die Wirtschaftspolitik bei der aktuellen Klausur in Meseberg festgelegt hat. In den Eckpunkten zum Bürokratieabbau, die Bundesminister Marco Buschmann ebenfalls in Meseberg vorgelegt hat, heißt es u. a.: " Die Bundesregierung wird außerdem eine weitere BauGesetzbuch-Novelle mit dem Ziel einer systematisierenden und vereinfachenden Neuordnung vorbereiten. (...) Auch das Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung wurde von einem förmlichen auf ein digitales Regelverfahren umgestellt. (...) Wir überprüfen die in Zuständigkeit des BMWK liegenden Informationspflichten auf Aktualität, Harmonisierungsmöglichkeiten und sonstige Ansatzpunkte zur Entlastung für den Mittelstand. (..) Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden wir von zehn auf acht Jahre verkürzen."

Für den Baubereich gibt es außerdem schon seit einem Jahr ein Regierungspapier, das Verbesserungen auch beim Bürokratieabbau bringt:  Die Bundesregierung hat im Oktober 2022 den Maßnahmenkatalog des "Bündnisses für bezahlbares Wohnen" vorgelegt. Darin sind viele Maßnahmen beschrieben, die u.a. in den Bereichen Bauplanung,  Bauordnung und Genehmigungsverfahren zu Beschleunigungen und zu mehr Effizienz durch Vereinfachungen führen. Als roter Faden zieht sich zudem durch das Ergebnispapier die Priorisierung der Digitalisierung des Planens und Bauens. Die Digitalisierung birgt ein hohes Potenzial zur Steigerung der Produktivität und zur Erhöhung der Kapazitäten der Bauwirtschaft. Für alle Maßnahmen gibt es gibt es konkrete Festlegung, wer für die Umsetzung zuständig ist (der Bund oder die Länder) und wann die Umsetzung stattfinden soll. Für Sie als fachlich Interessierte und Betroffene lohnt sich ganz sicher die Lektüre des Kataloges. Sie finden ihn unter https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html

Was Ihr konkretes Beispiel zur Schulung von Mitarbeitern bei der Anwendung von Bauschaum angeht, so kenne ich den Kontext nicht, in dem die Regelung zu verpflichtenden Schulungen beschlossen wurde. Grundsätzlich befürworte ich jedoch Maßnahmen, welche die Sicherheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz erhöhen. Schulungen zur Arbeitssicherheit würde ich auch nicht als bürokratisch bewerten. Ihr Vergleich zwischen Anwendungen im Heimwerkerbereich ohne Schulung und im Baubereich mit Schulung ist sicher nicht von der Hand zu weisen. Dennoch macht es aus meiner (nicht fachlichen) Sicht einen Unterschied, ob ein Baustoff, der Haut und Augen reizen kann und im Verdacht steht, Krebs zu erregen, kleinflächig im Heimwerkerbereich eingesetzt wird, oder - wie in der Baubranche - großflächig.

Herzliche Grüße

Matthias Mieves

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