![Matthias Höhn Portrait von Matthias Höhn](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/img_0179.jpg?itok=g9jzdfuI)
Bei Mieter*innen wird die Wohnfläche oft höher angelegt als sie tatsächlich ist, was die Rechtsprechung innerhalb einer Toleranz von bis zur 10 Prozent zulässt. Für die Mieter*innen bedeutet das faktisch einen Mietzuschlag, der nicht zu rechtfertigen ist. Deshalb ist hier eine gesetzliche Klarstellung nötig.