Frage an Matthias Hauer von Peter N. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
In Essen gibt es konkret zwei Fälle, wo Anlieger für die Luxussanierung von öffentlichen Straßen mit erheblichen Geldmitteln herangezogen werden sollen. Es ist notwendig, die entsprechenden Verwaltungsvorschriften, die dafür herangezogen werden, geändert werden müssen.
Was halten sie davon? Welche rechtlichen Schritte müssten eingeleitet werden, dass diese Verfahrensweise geändert wird?
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Beiträge, die Grundstückseigentümer beim Ausbau oder bei der Sanierung einer Straße zahlen müssen, werden auf Landesebene geregelt. Für Nordrhein-Westfalen gilt hier § 8 des Kommunalabgabengesetzes. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch die Stadt Essen.
Gerne stellen wir Ihnen für Ihr Anliegen den Kontakt zu einem Mitglied des Landtages, zum Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen oder zum zuständigen Amt für Straßen und Verkehr der Stadt Essen her. Bei Rückfragen können Sie sich auch gern unter der Telefonnummer 030 227 75169 an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hauer MdB