Guten Tag Herr Hauer, warum lehnen Sie ein Verbot von Parteispenden ab?

Sehr geehrter Herr A.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Das Parteienrecht enthält bereits heute ein ausdifferenziertes Regelungssystem erlaubter und verbotener Parteispenden. So dürfen Parteien nach dem Parteiengesetz (PartG) beispielsweise keine Spenden annehmen, die als Gegenleistung oder in Erwartung eines Vorteils getätigt werden. Gleiches gilt für anonyme Spenden über 500 Euro.
Zudem bestehen umfangreiche Veröffentlichungspflichten für Zuwendungen an Parteien ab einer Höhe von 10.000 EUR (namentliche Aufnahme in den Rechenschaftsbericht) bzw. 35.000 EUR (Meldung an den Präsidenten des Deutschen Bundestages). Die Einhaltung dieser Vorgaben ist mit scharfen Sanktionen bewehrt.
Um den Prozess der politischen Willensbildung transparent zu gestalten, verpflichtet das Grundgesetz die Parteien, öffentlich über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie ihr Vermögen Rechenschaft abzulegen. Dadurch wird offengelegt, welche Gruppen, Verbände oder Privatpersonen möglicherweise durch finanzielle Zuwendungen auf die Parteien einzuwirken suchen. Wählerinnen und Wähler erhalten so relevante Informationen über die Herkunft bedeutender Parteispenden und können sich eine eigene Meinung dazu bilden.
Insofern besteht für eine Rechtsänderung aus meiner Sicht kein Anlass, wobei mir die Forderung nach einem generellen Verbot von Parteispenden auch nicht bekannt ist.
Ich bitte zu berücksichtigen, dass – falls Parteispenden verboten wären – die Parteienfinanzierung viel stärker aus staatlichen Mitteln erfolgen müsste, was ich nicht für sinnvoll erachte.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hauer