![Matthias Gastel Portrait von Matthias Gastel](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/gastelmatthiasportrait.jpg?itok=FfERhPsY)
die Grundrechte umfassen nicht ausschließlich die Freiheitsrechte, sondern auch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Zu diesem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gehört in einer Pandemie, dass der Staat seine Bürgerinnen und Bürger angemessen vor den Gefahren durch das Virus schützt.