
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Richtig, für den Übergang von Ansprüchen Unterhaltsverpflichteter auf das Sozialamt spielt nur das Einkommen eine Rolle. Das heißt, dass mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz die Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro vom Sozialamt zum Unterhalt herangezogen werden. (...)