![Matthias Bartke Portrait von Matthias Bartke](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/18010148_1122966434515952_2325588779670743477_n_0.jpg?itok=kbO05Gq7)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Richtig, für den Übergang von Ansprüchen Unterhaltsverpflichteter auf das Sozialamt spielt nur das Einkommen eine Rolle. Das heißt, dass mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz die Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro vom Sozialamt zum Unterhalt herangezogen werden. (...)