Frage an Matthias Bartke von Anke J. bezüglich Familie
Guten Tag Herr Dr. Bartke,
im geplanten Angehörigenentlastungsgesetz ist eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro vorgesehen.
Gelesen habe ich nur von der Einkommensgrenze. Dabei wird aber nicht erwähnt wie es mit dem Vermögen der Kinder beim Elterunterhalt geregelt werden soll. Ist das Vermögen dann nicht mehr relevant für die Unterhaltspflicht der Kinder an Eltern? Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen.
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Frau J.,
vielen Dank für Ihre Frage. Richtig, für den Übergang von Ansprüchen Unterhaltsverpflichteter auf das Sozialamt spielt nur das Einkommen eine Rolle. Das heißt, dass mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz die Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro vom Sozialamt zum Unterhalt herangezogen werden.
Freundliche Grüße
Matthias Bartke